Riester: Primär für Angestellte, Rürupverträge für Selbstständige gedacht
Getrieben von der Erkenntnis, dass die staatliche Altersvorsorge nicht ausreicht, haben in Zeiten der rot-grünen Regierung Überlegungen stattgefunden, wie man staatlich gefördert die private Altersvorsorge stärken kann. Herausgekommen sind Verträge, die nach deren Erfindern Riesterverträge bzw. Rürupverträge genannt werden. Beide Anlageformen werden von privatwirtschaftlich organisierten Gesellschaften angeboten und durch staatliche Zulagen bzw. steuerliche Vergünstigungen attraktiv gemacht.
Rürup und Riester: Staatliche Förderung
Riester sind durch die vergleichsweise hohen Provisionen in den letzten Jahren zunehmend in Verruf geraten. Gleichwohl können Riester insbesondere auch durch die Zulagen für Kinder ein attraktiver Baustein für die Altersvorsorge sein. Außerdem gibt es auch einen sogenannte Riester Banksparplan der nicht durch hohe Provisionen in seiner Attraktivität gedämpft sind.
Rürupverträge zielen dagegen sehr viel mehr auf den Bereich der Selbstständigen ab, da insbesondere die Steuervergünstigungen besonders attraktiv sind. Beide Vertragsarten sollten unbedingt auf die individuellen Verhältnisse abgestimmt und von unabhängigen Beratern bewertet werden.
Finanzexperten über die Themen Riester und Rürup
Riester im Fokus der Finanznachrichten
Informationen zur Riester-Rente
Unter der Riester-Rente versteht man eine privat finanzierte Rente, die durch staatliche Zulagen gefördert wird. Genau wie die Rürup-Rente gehört sie zur dritten von drei Säulen der Altersvorsorge. Die erste und zweite Säule bilden die gesetzliche Rente und die betriebliche Rente. Der Name dieser Rentenform stammt von ihrem Erfinder Walter Riester, der 2002 als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung eine freiwillige und durch den Staat geförderte Rente vorschlug. Das dazugehörige Verb „riestern“ hat sich seitdem in der Öffentlichkeit etabliert.
Viele Personen haben Anspruch auf die Altersvorsorgezulage. Beispielsweise alle Arbeitnehmer und Selbstständige, die rentenversicherungspflichtig sind. Außerdem die Bezieher von Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld-II-Empfänger. Ebenso Pflegepersonen, die nicht erwerbsmäßig tätig sind, aber auch geringfügig Beschäftigte haben einen Zugang zur Riester-Rente. Nicht ausgeschlossen sind auch dienstunfähige- oder vollständig erwerbsgeminderte Personen. Aufgrund der Arbeitnehmer-Freizügigkeit darf jemand, der nicht in Deutschland wohnt, hier jedoch arbeitet, die Riester-Rente ebenfalls nutzen.
Spezialtarife als Grundlage fürs Riestern
Für ihre Angebote haben Versicherer spezielle Tarife entwickelt, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und zertifiziert wurden. Zur Auswahl stehen Riester Banksparpläne. Sie werden in eine Rentenversicherung umgewandelt, sobald die Rentenzeit beginnt. Darüber findet dann auch die Auszahlung statt. Daneben gibt es auch eine private Rentenversicherung, fondsgebundene Rentenversicherungen und Fondssparpläne. Die Riester-Rente ist auch innerhalb der betrieblichen Altersversorgung möglich.
Jeder Anbieter von Fondsparplänen und fondsgebundenen Rentenversicherungen muss den Kapitalerhalt garantieren. Diese Garantie kann nicht mithilfe von Aktienfonds entstehen. Aus diesem Grund bedienen sich Versicherungen und Fondsgesellschaften besonderen Wertsicherungsmodellen. Deren Aktienanteil in den Sparplänen reicht nicht über einen Wert hinaus, bei dem Verluste an den Aktienmärkten nicht mehr durch die sicheren Erträge der Rente ausgeglichen werden könnten. Statt des Rentenfonds verwenden Versicherungen häufig den Deckungsstock einer eigenen klassischen Lebensversicherung, um eine Kapitalgarantie herzustellen.
Die Qualität der Riester-Rente ist immer wieder Thema
Regelmäßige Untersuchungen seitens der Stiftung Warentest ergaben im Herbst 2012 eine geringe Quote von Angeboten, die mit dem Testurteil „gut“ abgeschnitten haben. Die garantierte monatliche Rente lag dort zwischen 138 Euro und 161 Euro. Nach einer fünfzehnjährigen Bezugszeit entsteht ein Unterschied in der Garantierente von mehr als 4000 Euro. Unterschiede in derselben Größenordnung sind auch bei Riester-Banksparplänen festgestellt worden: Der schlechteste Banksparplan fährt 1,5 Prozent weniger Rendite ein als das beste Angebot. Und deshalb stößt die Riester-Rente teilweise auf Ablehnung, weil staatliche Förderung viel eher jedem, der sie nutzt, auf gleiche Weise zugutekommen sollte, ohne zu starken Schwankungen zu unterliegen, die auf die Anbieter zurückzuführen sind.