PKV: Krankenversicherung gesetzlich oder privat ratsam?
Ein entscheidender Punkt in unserer modernen Welt ist die Nutzung des medizinischen Fortschritts, um ein möglichst langes, sorgenfreies und gesundes Leben führen zu können. Hierbei gibt es traditionell erhebliche Unterschiede, da eine Krankenversicherung sowohl gesetzlich als auch privat (PKV) abgeschlossen werden kann. Üblicherweise ist jeder Deutsche in der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) krankenversichert, kann sich aber grundsätzlich auch privat krankenversichern. Speziell bei dieser Thematik hat die Einführung von Unisex in der letzten Zeit sehr viel Unruhe verursacht.
GKV oder PKV, die Glaubensfrage
Problematisch an letzterer Form der Krankenversicherung ist insbesondere, dass die anfangs vergleichsweise günstigen Beiträge im Laufe der Jahre steigen können und in den vergangenen Jahre auch mit erheblichen Zuwachsraten gestiegen sind. Hinzukommt, dass ein Verbraucher eine private Krankenversicherung (PKV) mit zunehmendem Lebensalter nicht mehr wechseln kann, da andere PKV-Gesellschaften die altersbedingt zusätzlichen Gesundheitsrisiken nicht mehr annehmen möchte. Die Wahl einer günstigen Krankenversicherung in jungen Jahren getroffen, ist in späteren Jahren liquiditätsmäßig oftmals sehr problematisch.
Finanzexperten über das Thema PKV
PKV im Fokus der Finanznachrichten
Informationen zur Privaten Krankenversicherung
In Deutschland bietet die Private Krankenversicherung neben der gesetzlichen Krankenversicherung die zweite Möglichkeit, sich gegen Kosten abzusichern, die aus Unfällen oder Krankheiten herrühren, oder bei vorbeugenden gesundheitsfördernden Maßnahmen entstehen. Privatrechtliche Unternehmen führen die privaten Krankenversicherungen entweder in der Form von Aktiengesellschaften, oder als Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. Was entsteht, ist ein freiwilliges Rechtsverhältnis. Es hält für den Versicherungsnehmer die Pflicht bereit, vereinbarte Beiträge zu zahlen, und räumt ihm das Recht ein, Vertragsleistungen im Versicherungsfall zu beanspruchen.
Verschiedene private Krankenversicherungen unterscheiden sich in ihrem Umfang. Bei der Vollversicherung sind die gesamten Krankheitskosten versichert, oder zumindest stationäre und ambulante Krankheitskosten. Hingegen deckt die Teilversicherung die Krankheitskosten nur anteilsweise ab, beispielsweise bei Beamten, die auch einen Anspruch auf Beihilfe durch ihren Dienstherrn haben. Außerdem existiert die private Krankenversicherung auch in Form von Zusatzversicherungen. Besonders Pflegezusatzversicherungen, Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld und Auslandskrankenversicherungen stellen eine Absicherung gegen zusätzliche Risiken dar und ergänzen eine gesetzliche Krankenversicherung.
Für die private Krankenversicherung bestehen Aufnahmevoraussetzungen
Alter, Berufsgruppe und Gesundheitszustand, wie auch die zu versichernde Leistung nehmen Einfluss auf den Vertragsabschluss. Risikozuschläge oder Leistungsausschüsse können eintreten, wenn ein Versicherungsnehmer bereits erkrankt ist oder bestimmte Krankheitsrisiken vorliegen. Davon ist ein Basistarif ausgenommen. Alle Freiberufler, Beamten, Selbstständige und Arbeitnehmer – sobald ihr Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt – unterliegen nicht der Versicherungspflicht. Sie können entscheiden, ob sie in der privaten, oder in der gesetzlichen Krankenversicherung – kurz: GKV – versichert sein wollen. Wer pflichtmäßig in der GKV versichert ist, kann ergänzend dazu auch Zusatzversicherungen bei einer privaten Krankenversicherung abschließen.
Ist eine Familienversicherung bei einem gesetzlichen Anbieter möglich, oder wird ein Teilnehmer versicherungspflichtig, etwa wenn er weniger Lohn erhält oder Arbeitslosengeld bezieht, nimmt die Gesetzliche Krankenversicherung auch die ehemals PKV-Versicherten auf. Der Versicherungsschutz wird jedoch nicht aufgehoben, wenn ein Versicherter nach dem Ende seines Studiums, oder wenn er die Selbstständigkeit aufgibt, Arbeitslosengeld II bezieht.
Für Kinder müssen in der PKV eigene Beiträge entrichtet werden
Weil es in der GKV keine Familienversicherung gibt, muss für jedes mitversicherte Kind ein eigener Beitrag gezahlt werden. Sind Eltern unterschiedlich versichert, können sie – bis auf einige Ausnahmen – wählen, in welchem der beiden Systeme das Kind versichert sein soll.
Ist ein Vertrag abgeschlossen, steht den PKV-Versicherten eine lebenslange und rechtlich zugesicherte Garantie über den einmal abgeschlossenen Versicherungsschutz zu. Im Bedarfsfall werden außerdem verschiedene Tarifbestandteile individuell kombiniert, wodurch ein umfangreicheres Spektrum an Absicherung gegen höhere Beitragsraten oder eine Selbstbeteiligung ermöglicht werden. In solchen Fällen zahlt die Versicherung erst dann, wenn der Versicherungsnehmer jährliche oder monatliche Kosten bis zu einer zuvor festgesetzten Grenze selbst getragen hat. Auch leistungsbezogene Selbstbeteiligungen sind möglich, wobei der Versicherer seinen Kunden zehn bis 15 Prozent von anfallenden Medikamentenkosten selbst übernehmen lässt.