Hausratversicherung: Die eigene Einrichtung absichern
Unter dem Begriff Hausratversicherung versteht man eine Absicherung bei Schäden gegen die eigene Einrichtung, die heute zum Standardpaket eines jeden Verbrauchers zählt. Hierbei sei insbesondere auf die Problematik der Unterversicherung bei einer Hausratversicherung genannt.
Einrichtung: Hausratversicherung
Als Fausregel sollte die Quadratmeterzahl mit 650€ multipliziert werden, um so eine Versicherungssumme für die Hausratversicherung zu ermitteln. Empfehlenswert ist einen Vergleich über einschlägige online-Portale vorzunehmen. Nicht jeder muss unbedingt eine derartige Versicherung haben.
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Hausratversicherung – Das müssen Sie wissen
Dieser Versicherungstyp gehört zu den Sachversicherungen. Sie kommt auf, wenn das Inventar aufgrund von Vandalismus, Hagel, Sturm, Raub oder Einbruchdiebstahl beschädigt wurde. Dazu zählen Verbrauchs-, Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände. Abgesehen von den Sachschäden als solchen kommt die Versicherung auch für Hotelkosten, Schutzkosten oder Aufräumungskosten auf. Erweiterungen einer Hausratversicherung können auch Elementarschäden und Überspannungsschäden ersetzen.
Üblicherweise richtet sich die Versicherung der Gegenstände im Wohnraum nach dessen Wiederbeschaffungswert, was also bedeutet, dass der Versicherer die Kosten ersetzt, die entstehen, wenn Dinge von derselben Art und in derselben Güte wiederbeschafft werden. Zu diesen Dingen gehören Kleidung, Nahrungsmittel, Möbel und Fahrräder, sowie Haushaltselektronik. Ein Versicherungsort ist explizit angegeben. Dabei handelt es sich um die eigentliche Wohnung und darüber hinaus noch um Terrassen und Balkone, aber auch Stellflächen, ein Waschkeller und andere gemeinschaftlich genutzte Flächen. Üblicherweise ist auch Hausrat mitversichert, der sich in den Nebengebäuden auf einem gleichen Grundstück befindet. So ist etwa auch die Garage mit der Wohnung gleichzusetzen, wenn sie nicht zu weit entfernt ist.
Besitztümer aller Familienmitglieder unterliegen dem Schutz
Natürlich ist nicht nur der Hausrat des Versicherungsnehmers gegen alle aufgeführten Gefahren geschützt, sondern auch jener, der anderen Familienmitgliedern, also Ehegatten oder Kindern, gehört. Erweiterungen werden sogar teilweise im räumlichen Sinn erlaubt. Dann zum Beispiel, wenn sich persönlicher Hausrat für einen bestimmten Zeitraum in einer Ferienwohnung befindet. Weltweit und für drei Monate gilt diese Außenversicherung üblicherweise.
Haben Sie Kinder, die derzeit studieren, eine Ausbildung absolvieren, sich freiwillig sozial oder bei der Bundeswehr engagieren und dort eine eigene Wohnung beziehen, ist der dort befindliche Besitz bis zum Ende dieser Ausbildung oder dieser Beschäftigung mitversichert. Wird hingegen ein eigener Hausstand gegründet, entfällt also das Ziel der späteren Rückkehr in die heimatliche Wohnung, besteht dieser Versicherungsschutz nicht mehr. Davon abgesehen müssen hier die bestimmten Entschädigungsgrenzen der Außenversicherung beachtet werden.
Hausratversicherungen zahlen auch bei Umzugsschäden
Steht ein Umzug an, erweitert sich der Schutz im Regelfall dreimonatig auf beide Wohnungen. Dafür ist ein Zeitraum von drei Monaten vorgesehen. Natürlich müssen Sie diesen Umzug vorher Ihrer Versicherung melden, um den besagten Schutz genießen zu können. Entstehen dann Schäden beim Transport, gelten sie als mitversichert. Viele Gesellschaften beschränken sich dabei aber nur auf Umzüge, die innerhalb Deutschlands stattfinden.
Besonders wichtig ist bei jeder Hausratversicherung, die Versicherungssumme regelmäßig korrekt anzupassen. Stieg der Wert des Hausrates in der letzten Zeit durch kostspielige Neuanschaffungen deutlich an, kann es sein, dass Sie unterversichert sind. Im Schadensfall tragen Sie dann Nachteile davon, weil die Versicherung alle Schäden nur anteilig ausgleicht und nicht bereit ist, den vollständigen Betrag zurückzuerstatten. Aber auch hier gibt es verschiedenste Lösungen, dieser prekären Lage zu entgehen: Manche Versicherungen legen eine festgesetzte Versicherungssumme pro Quadratmeter fest und verzichten dann auf eine Untersuchung bezüglich einer möglichen Unterversicherung. Als eine gute Faustregel gilt, jeden bewohnbaren Quadratmeter einer Wohnung mit dem Wert von 650 Euro zu multiplizieren. Ein Großteil der Versicherungsnehmer befindet sich damit auf der sicheren Seite. Beherbergt Ihr Wohnraum allerdings eine besonders teure Einrichtung, sind individuelle Abstimmungen nötig, die den eben genannten Quadratmeterpreis übersteigen.