Mit dem Wohn Riester zur Eigenheimrente
Die Wohnriester-Förderung exsistiert bereits seit 2008, die Zahlen des Bundesarbeitsministeriums zeigen bis zum ersten Quartal dieses Jahres nahezu eine Million Verträge. Durch die jetzt beschlossenen Verbesserungen bei der Eigenheimrente wird eine deutliche Steigerung dieser Zahl erwartet. Die Verbesserungen beim Wohn Riester entstehen durch mehr Flexibilität für die Sparer und sind im seit Juli bestehenden Altersvorsorgeverbesserungsgesetz verankert. Unter anderem können Kunden von Wohn Riester bereits in der Ansparphase jederzeit Gelder aus dem Sparvertrag entnehmen, um damit einen Kredit zu tilgen.
Darüber hinaus darf der Wohn Riester Sparer in der Zukunft den altersgerechten Umbau seines Eigenheim durch diese Gelder finanzieren. Die Bundesregierung hat bei den Neuerungen zu Wohn Riester in erster Linie an Vereinfachung für die Sparer gedacht, sie sollen auch verständlicher für die Kunden sein. So war es beispielsweise bisher nur bei bestimmten Kombiverträgen möglich, Gelder bereits in der Einzahlungsphase zu entnehmen. Durch die Modifikationen können Sparer ihren Wohnriester-Vertrag in Zukunft leichter für die Erstellung von Wohneigentum einsetzen.
Mehr Optionen durch verbesserte Flexibilität
Zulageberechtigte Einzahler können ab dem ersten Januar kommenden Jahres Gelder aus ihren Verträgen zu Wohn Riester entnehmen, ohne dadurch ihren Anspruch auf staatliche Förderung zu riskieren. Diese Summen können nach Belieben für Immobilienankäufe, zum Abbau von Schulden sowie zu Sondertilgungen eingesetzt werden. Zudem steht ab dem nächsten Jahr nicht mehr alters- oder behindertengerechten Umbauten des Eigenheims im Wege, die Änderungen beim Wohnriester versprechen eine deutliche Erleichterung für solche Vorhaben. Ab dem ersten Januar 2014 wird die Guthabenentnahme zur Umbaufinanzierung nicht mehr von negativem Einfluss auf den Erhalt der Förderung begleitet.
Der Wohn Riester soll auch im Hinblick auf einen Umzug flexibler gestaltet werden, dadurch können die Kunden ihre selbst bewohnten Eigenheime oder Eigentumswohnungen in jeder Form wechseln und den Anspruch auf staatliche Zulagen einfach mitnehmen. Bei einem Umzug mit dem Wohnriester-Vertrag gilt es allerdings, die festgelegten Regelfristen zur Reinvestition zu beachten. Das Bundesfinanzministerium hat diese auf zwei Jahre vor Ablauf des Veranlagungszeitraums und fünf Jahre nach der letzten Benutzung der früheren Immobilie verlängert.