Ebenfalls über Genussrechte finanziert
Manches erinnert dabei an die Prokon-Insolvenz. So hat sich auch Windwärts an den Banken vorbei über die Ausgabe von Genussrechten finanziert. Die Größenordnung ist allerdings deutlich geringer. Während bei Prokon rund 75.000 Investoren mit einem Anlagevolumen von etwa 1,4 Mrd. Euro um ihr Geld fürchten müssen, sind bei Windwärts nur 1.600 Anleger bzw. 18,9 Mio. Euro betroffen. Wie bei Prokon spielt auch hier die rechtliche Beurteilung des Genussrechtskapitals eine Rolle. Den letzten Anstoß zur Windwärts-Insolvenz gab ein Rechtsgutachten, in dem es um die Berücksichtigung der Genussrechte bei der Liquiditätsbeurteilung des Unternehmens ging.
Projektverzögerungen bewirken Insolvenz
Damit enden aber die Gemeinsamkeiten. Der vorläufige Insolvenzverwalter sieht gute Chancen auf eine Fortführung der Firma. Die als geschlossene Fonds geführten Betreibergesellschaften der betreuten Windkraft- und Solarprojekte sind von der Insolvenz ohnehin nicht unmittelbar betroffen.
Und anders als bei Prokon gibt es offenbar keine grundsätzlichen Fehler in der Finanzierung. Die aktuellen Liquiditätsprobleme bei Windwärts haben vor allem mit unvorhersehbaren Verzögerungen bei verschiedenen Projekten zu tun. So kam es bei einer geplanten Anlage zu monatelangen Verzögerungen, weil Naturschützer in der Nähe das Nest eines Roten Milans entdeckt hatten. In einem anderen Fall war eine aus Geheimhaltungsgründen nicht kartographierte Überflugstrecke der Bundeswehr Ursache für die nicht rechtzeitige Umsetzung.
Hoffnung für die Mitarbeiter
Der vorläufige Insolvenzverwalter bestätigt denn auch, dass es bei Windwärts keine gescheiterten Projekte gebe. Wenn es gelinge, die eingetretenen Verzögerungen zu überwinden, könne das Unternehmen bald wieder auf die Beine kommen. Die Belegschaft sei hoch motiviert und qualifiziert. Die rund hundert Mitarbeiter der Firma können sich daher berechtigte Hoffnungen auf einen Erhalt ihrer Arbeitsplätze machen.
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