Mehr Klagen und Widersprüche als Folge schärferer Sanktionen
Allein im Monat August gingen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) 63.526 neue Widersprüche sowie 13.391 neue Klagen ein und bildeten die höchsten Monatswerte der diesjährigen Veröffentlichungen der Arbeitsagentur. Die insgesamt bei den Sozialgerichten anhängigen Widerspruchsverfahren erreichten mit 196.880 Fällen neue Rekordhöhen. Ähnlich sieht es bei den Klagen aus, auch diese befinden sich mit 200.544 Fällen auf einem Höchststand. In einigen Landkreisen ergab sich eine Widerspruchsquote von über 50 Prozent, beispielsweise im hessischen Hochtaunus-Kreis und im Landkreis Ostprignitz-Ruppin in Brandenburg.
Dieser Entwicklung ist eine seit Monaten wieder verschärfte Sanktionswelle gegen Auflagenverstöße der "arbeitsscheuen" Bezieher von Hartz 4 vorausgegangen. Ungefähr 90.000 Strafen wurden allein im Mai gegen die Empfänger von Arbeitslosengeld II verhängt, auch dieser Wert ist rekordverdächtig und das höchste Monatsergebnis seit Februar 2011. Darüber hinaus ist das Sanktionsvolumen das zweithöchste seit dem Jahr der Einführung von Hartz 4 überhaupt. Durchschnittlich wurden die von den Sanktionen betroffenen Personen mit Kürzungen der monatlichen Bezüge in Höhe von 109,91 Euro bestraft. Vor allem Meldeverstöße in 66.016 Fällen sowie 10.153 Verstöße gegen die Eingliederungsvereinbarungen waren die Gründe für die Sanktionen.
Weniger Sanktionen gegen Hartz 4 Bezieher
Bis vor einem halben Jahr war ein deutlicher Rückgang der Zwangsmaßnahmen seitens der BA festzustellen. Der Grund dafür war die massive Kritik, der sich die Jobcenter wegen Ihrer Sanktionspraxis ausgesetzt sahen. Mit 405.328 Strafen konnte ein Rückgang um 30.000 Fälle gegenüber dem gleichen Zeitraum des vorherigen Jahrs verzeichnet werden. Das im Juli von der Bundesagentur für Arbeit herausgegebene Zahlenmaterial zeigt, das im ersten Quartal dieses Jahres 233.835 Empfänger von Hartz 4 mit Leistungskürzungen bestraft wurden.
Gegenüber dem gleichen Zeitraum im Jahr 2012 bedeutet dies zwölf Prozent weniger Sanktionsfälle oder knapp 32.000 weniger Verfahren. In der Regel kürzt die BA die Bezüge von Hartz um zehn Prozent, wenn die Empfänger unentschuldigt einem Gesprächstermin mit ihrem Sachbearbeiter fernbleiben. Verringerungen der Hartz 4 Leistungen zwischen 30 und 100 Prozent werden bei Stellenangebotsverweigerungen und deren mehrfacher Wiederholung durch die BA ausgesprochen.