Schätzungsweise wird ein Fünftel der Deutschen Geschenkekäufer dieses Jahr das Internet für seinen Einkaufsbummel nutzen und um die Läden einen Bogen machen. So beliebt war das Netz als Einkaufscenter noch nie. Im herkömmlichen Kaufhaus kennen die Bundesbürger ihre Rechte zumeist. Das ist bei Online-Kaufhäusern zurzeit noch nicht der Fall und besonders bei ausländischen Händlern ein Problem.
Nach dem Kauf kann es zu unangenehmen Überraschungen kommen, wenn die Ware sich verspätet, überhaupt nicht eintrifft oder teurer ist als verabredet. Im schlimmsten Fall ist der Verkäufer dann nicht zu erreichen und das Geld längst weg. Einen Anwalt einzuschalten lohnt sich jedoch erst ab sehr hohen Bestellwerten. Aus diesen Gründen gilt es für Käufer einiges zu beachten. Sie sind besser damit beraten, Vorschriften zum Thema Zoll und Versand zu kennen, gerade im Ausland, und zu wissen, was ihr Recht ist.
Bevor eingekauft wird, steht die Frage im Raum, welchem Internethändler Vertrauen entgegen zu bringen ist und von welchem man am besten Abstand hält. Das Impressum kann als erster Anhaltspunkt hilfreich sein. Kommt es zum Streitfall, weiß der Käufer, wo das Unternehmen beheimatet ist. In der Juristensprache wird von einem klagefähigen Impressum gesprochen. Darunter wird verstanden, dass ein Adressat aufgeführt ist, gegen den man gerichtlich vorgehen kann, wenn es zu Problemen kommt.
Zudem werden seriöse Online-Shops mit Gütesiegeln ausgezeichnet: Verschiedene Verbraucherschutzorganisationen geben dabei bestimmte Siegel an. Als vertrauenswürdig gelten die Logos Trusted Shops, S@fer-Shopping, Geprüfter Online-Shop vom EHI Retail Institute, Internet privacy standards und Better Business Bureau. Zusätzliche Hilfe bieten Bewertungsportale, auch wenn der Anbieter seinen Sitz außerhalb Europas hat. Hier hat der E-Commerce-Experte Felix Baum, der für das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland arbeitet, einen Rat: Man sollte sich nicht mit einer einzigen Bewertung zufrieden geben, sondern unterschiedliche Portale nach aktuellen Einträgen durchsuchen.
Weil besonders außerhalb Deutschlands die Kreditkarte ein beliebtes Zahlungsmittel ist, wird es bei der Bezahlung häufig kritisch. Für deutsche Käufer gibt es im Notfall aber einen Ausweg, weil sie unberechtigte Buchungen in der Regel zurückbuchen können – meistens innerhalb eines Zeitraums von sechs Wochen. Dennoch ist es empfehlenswert, bei der eigenen Bank anzufragen, ob dieses Vorgehen bei der eigenen Kreditkarte möglich ist. Laut Braun ist es auch ratsam, sich eine Karte anzuschaffen, die ausschließlich für Interneteinkäufe verwendet wird. Hier kann ein niedrigeres Abbuchungslimit festgelegt werden, damit im Ernstfall eine höhere Sicherheit geboten ist.
Als sicher gilt auch der Bezahldienst PayPal. Kleinere Händler verwenden ihn häufig. Wird die bezahlte Ware nicht geliefert, verspricht der Dienst dem Kunden, dass er sein Geld zurückerhält. Allerdings hat dieser Käuferschutz nur für 45 Tage Gültigkeit. Dagegen ist von Western Union, MoneyGram und anderen Direktgeldtransfers eher Abstand zu nehmen. Meist gelten diese Anbieter zwar als seriös, doch die Möglichkeit, das eigene Geld zurückzuerhalten, ist seltener gegeben. Wegen Zoll und Versandkosten steht bei Waren aus den USA oder ähnlich weit entfernten Teilen der Welt dann die nächste Überraschung an: Ein Rechnungspreis, der den Preis der eigentlichen Ware deutlich überschreitet.
Lesen Sie im zweiten Teil etwas über Ihre Rechte als Käufer im Internet. (LB/BHB)