Je nach Ausprägung und Schwerpunkt steht bei Finanzberatung mehr der Beratungs- oder der Verkaufsaspekt im Vordergrund. Das jeweils geltende Vergütungsmodell hat dabei einen wichtigen Einfluss. Die Beratung kann mehr produktbezogen oder ganzheitlich - dass heißt auf den Bedarf und die Lebenssituation hin - orientiert sein. Schon daraus wird deutlich, dass es eine erhebliche Bandbreite an Beratungen gibt. Das gilt auch in puncto Qualität.
Beratung gegen Provision oder Honorar?
Grundlegend ist die Unterscheidung zwischen provisionsbasierter Finanzberatung und Beratung auf Honorarbasis. Im ersten Fall erhält der Finanzberater eine Provision, wenn er ein Finanzprodukt erfolgreich vermittelt. Die Höhe der Provision hängt vom Produkt und vom Anbieter ab. Sie fließt nur, wenn ein Abschluss zustande kommt, die Beratung selbst wird nicht extra bepreist - sie ist vordergründig "kostenlos". Bei Honorarberatung wird der Berater dagegen ausschließlich für die Beratung vergütet - nämlich per Honorar. Das Honorar ist unabhängig von einem Produktabschluss zu zahlen. Provisionen fließen nicht.
Provisionsbasierte Finanzberatung ist tendenziell mehr vertriebsorientiert, weil der Finanzberater hier an der Vermittlung von Finanzprodukten verdient und daher ein Verkaufsinteresse hat. Das hat der Provisionsberatung häufiger den Vorwurf fehlender Kundenorientierung und von "Fehlberatung" eingetragen. Das muss aber nicht zwingend so sein. Die Provisionsberatung ist in Deutschland typisch, während die Honorarberatung eher die Ausnahme darstellt.
Meist ist die Gewerbeordnung relevant
Gesetzliche Berufsbezeichnungen bei Finanzberatung gibt es mittlerweile einige: Finanzanlagenvermittler, Honorar-Anlagenberater, Honorar-Finanzanlagenberater, Versicherungsvermittler, Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler, Versicherungsberater und Immobiliardarlehensvermittler sind die wichtigsten. Für jede Berufsbezeichnung gelten eigene Tätigkeitsvorgaben und -begrenzungen.
Mit Ausnahme des Honorar-Anlagenberaters, der im Wertpapierhandelsgesetz geregelt ist, üben die übrigen selbständigen Finanzberater ihrer Tätigkeit auf der Grundlage der Gewerbeordnung aus. Diese verlangt für die Gewerbeerlaubnis neben der erforderlichen Zuverlässigkeit geordnete Vermögensverhältnisse und den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung). Außerdem muss ausreichende Sachkunde vorhanden sein, die üblicherweise durch eine adäquate IHK-Prüfung erworben werden kann.
Was einen guten Finanzberater kennzeichnet
Diese Anforderungen sichern eine gewisse Mindest-Qualität. Ansonsten ist die Beziehung zum Finanzberater zu einem guten Teil Vertrauenssache. Neben entsprechender Qualifikation zeichnet einen guten Finanzberater langjährige Erfahrung, eine offene Kommunikation, Transparenz und Fairness aus. Ob die berühmte "Chemie stimmt", zeigt meist schon das erste persönliche Beratungsgespräch.