Das entsprechende Gesetz wurde bereits im Dezember vergangenen Jahres vom Bundesrat abgelehnt und soll nun am Dienstag im Vermittlungsausschuss verhandelt werden. Jedoch soll dieser Punkt nicht Wahlkampfthema zwischen Union und SPD werden.
Die aktuellen Niedrigzinsen sorgen für einen Anstieg der festverzinslichen Wertpapiere und die daraus resultierenden hohen Bewertungsreserven. Die Versicherer müssen seit 2008 ihre Kunden zur Hälfte an diesen Wertzuwächsen beteiligen.
Bis zum Jahr 2025 könnten sich die Bewertungsreserven bei einem anhaltenden Niedrigzins auf bis zu 37 Milliarden Euro belaufen, so die Angaben nach einer Hochrechnung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Für 2013 soll es dabei um rund 2 Milliarden Euro gehen, das ergab eine Überschlagsrechnung der Versicherungsgesellschaften. Wenn diese Summe an die Kunden ausgeschüttet werden muss, müssten dafür Sicherheitsreserven frühzeitig angegriffen werden, so das Argument der Bundesregierung. Dadurch würde es den Versicherern schwerer gemacht werden, den Kunden gegenüber, deren Verträge noch längere Zeit laufen, das Garantieversprechen zu erfüllen.
Ein Geschenk für die Versicherer, das von den Versicherten bezahlt wird
Der finanzpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, erklärt, dass die starken Schwankungen der Bewertungsreserven von Staatsanleihen dem Wesen der Lebensversicherung widersprechen. Versicherungsnehmer, deren Verträge in absehbarer Zeit auslaufen, hätten mit finanziellen Einbußen von bis zu 10.000 Euro zu rechnen. Aus diesem Grund hatte die Bundesregierung im Rahmen einer Verordnung geregelt, dass eine Auszahlungsminderung auf 5 Prozent reduziert werden soll.
Die Ausschüttung geht aus Sicht der Regierungsfraktion ausschließlich zulasten der noch verbleibenden Kunden, denn durch die geringen zur Verfügung stehenden Mittel, reduziert sich deren Überschussbeteiligung.
Gerade die Grünen sind mit dieser Art der Argumentation überhaupt nicht einverstanden. Der finanzpolitische Sprecher der Grünen, Gerhard Schick, sieht diese Regelung als ein Geschenk an die Versicherer, das auf Kosten der Versicherten geht. So hätten die Versicherer nun die Möglichkeit, Ausschüttungen in die Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen fließen zu lassen. Dadurch erhöht sich der Spielraum für die Gesellschaften für zukünftige Dividenden-Ausschüttungen an die Aktionäre. Ähnlich wird es auch von den Verbraucherschützern gesehen. Die bAV für derlei Produkte werde durch das Kürzen von verfassungsmäßigen Ansprüchen infrage gestellt, so Axel Kleinlein, Vorsitzender des Bundes der Versicherten. Kleinleins Organisation hatte vor Aufnahme der Ausschüttungspflicht in das Versicherungsvertragsrecht ein Verfassungsurteil erreicht.
Die Versicherungsgesellschaften sehen sich durch die Ausschüttungspflicht dazu gezwungen, Papiere, die einen hohen Zinskupon ausweisen, zu verkaufen, obwohl sie damit ihre Verpflichtungen von derzeit 3,5 Prozent ihrer Kunden leichter erfüllen könnten. Durch das Veräußern der Zinstitel für die Ausschüttung von Reserven werden die Erträge der andern Kunden gefährdet, erklärt Alexander Erdland, Präsident des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft.
Dessen ungeachtet wartet bereits ein weiterer Test über die finanzielle Lage der Versicherungsgesellschaften. Am Montag begann die europäische Aufsichtsbehörde Eiopa mit ihrer Auswirkungsstudie für die künftigen Eigenkapitalregeln Solvency II. Die Gesellschaften müssen nun bis Ende März aufzeigen, welche Auswirkungen die Eigenkapitalregeln langfristig auf die Garantien haben. (FR/BHB)