Thomas Rudnik rät als Mitarbeiter des Bundes der Versicherten besonders den jungen und weitgehend gesunden Freiberuflern, einen Selbstbehalt zu vereinbaren, der bei 300 bis 800 Euro pro Jahr liegt. Der Monatsbeitrag für die Krankenversicherung sinkt dadurch deutlich. Ist der Kunde entweder chronisch krank oder versorgt eine Familie mit Kindern, ist dieser Weg jedoch nicht einzuschlagen. Bei dieser Gruppe empfiehlt sich eine Selbstbeteiligung, die 300 Euro nicht überschreitet.
Neben dem Arbeitnehmer profitiert auch der Arbeitgeber vom reduzierten Beitragssatz, weil er die Hälfte der Beiträge entrichtet. Laut Rudnik komme aber allein der Versicherte für den Selbstbehalt auf. Nicht nur Krankenversicherungen bieten solche Spareffekte. Auch Sachversicherungen werden durch eine Selbstbeteiligung günstiger.
Viele Missgeschicke, die uns passieren, sind Kleinschäden, wie das zerbrochene Handy-Display oder der Brandfleck auf dem Teppich von Freunden. Viele kontaktieren in solchen Fällen unverzüglich die Haftpflichtversicherung, aber bis zu Schäden in Höhe von 300 Euro sollte möglichst darauf verzichtet werden. Das hat den Vorteil, dass der Versicherungsbeitrag niedrig gehalten wird. Sinnvoll wird die Versicherung erst bei Großschäden, die hohe Schadenssummen erzeugen.
Die Versicherungsagentur Morgen und Morgen hat ausgerechnet, wie hoch das Einsparpotential ist. Sie legte dafür eine Haftpflicht zugrunde, dessen Versicherungsnehmer 39 Jahre alt ist und eine Familie hat. Die Deckungssumme liegt bei fünf Millionen Euro. Ohne jeglichen Selbstbehalt kostet eine beispielhaft gewählte Versicherung 74 Euro im Jahr. Hat der Versicherte hingegen eine Selbstbeteiligung in Höhe von 125 Euro vereinbart, sinkt der Betrag auf 42 Euro. Das sind 40 Prozent Ersparnis.
Meldet ein Versicherter indes zu häufig Schäden, läuft er Gefahr, dass ihm der Vertrag von Seiten der Versicherung aufgekündigt wird. Auf der Suche nach einer neuen Haftpflichtversicherung kann es in der Folge zu Problemen kommen. Nicht wenige Versicherer weigern sich dagegen, einem Kunden einen Vertrag anzubieten, dem zuvor gekündigt wurde.
Für Versicherungsnehmer mit Kindern, die älter als sieben Jahre und daher im schuldfähigen Alter sind, lohnt eine Überprüfung, ob die Selbstbeteiligung sinnvoll ist. Nach Angabe von Rudnik ist es möglich, die Eigenbeteiligung wieder zu erhöhen, sobald die Kinder älter sind und dadurch das Risiko vor Haftpflichtschäden wieder sinkt. (LB/BHB)