Stellvertretend für die Branche klagte die Firma neben weiteren Textilfirmen gegen das EEG. Ihr Ziel sei es, eine Überprüfung der EEG-Umlage durch das Bundesverfassungsgericht zu erwirken.
Die Klage des Textilverbandes kommt nicht von irgendwo, sondern liegt auf einem Gutachten des Regensburger Staatsrechtler Gerrit Manssen begründet, der erklärte, die EEG-Umlage käme dem „Kohlepfennig“ gleich. Mit dem Kohlepfennig wurde der deutsche Steinkohlebergbau gefördert, bis der Kohlepfennig in den 90ern als verfassungswidrig erklärt wurde.
Da die EEG-Umlage der Subventionierung von Ökostrom dient und dem Verbraucher direkt aufgelastet wird, ist laut Manssen eine Übereinstimmung des Prinzips zwischen EEG-Umlage und Kohlepfennig unbestreitbar. (NS/BHB)