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Verfassungsklage gegen EEG-Umlage scheint in absehbarer Zeit möglich

Die deutsche Textilindustrie geht aktiv gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor. Nachdem nach Angaben der „Welt“ das Landgericht Bochum die Klage der Drechsel Textilveredelung GmbH aus Selb am Dienstagabend abwies, geht das Unternehmen gegen die Stadtwerke Bochum in die zweite Instanz.


Verfassungsklage gegen EEG-Umlage bald möglich

Stellvertretend für die Branche klagte die Firma neben weiteren Textilfirmen gegen das EEG. Ihr Ziel sei es, eine Überprüfung der EEG-Umlage durch das Bundesverfassungsgericht zu erwirken.

Die Klage des Textilverbandes kommt nicht von irgendwo, sondern liegt auf einem Gutachten des Regensburger Staatsrechtler Gerrit Manssen begründet, der erklärte, die EEG-Umlage käme dem „Kohlepfennig“ gleich. Mit dem Kohlepfennig wurde der deutsche Steinkohlebergbau gefördert, bis der Kohlepfennig in den 90ern als verfassungswidrig erklärt wurde.

Da die EEG-Umlage der Subventionierung von Ökostrom dient und dem Verbraucher direkt aufgelastet wird, ist laut Manssen eine Übereinstimmung des Prinzips zwischen EEG-Umlage und Kohlepfennig unbestreitbar. (NS/BHB)

 


 
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