Verbraucherschützer im Disput mit der Gesetzgebung
Das Gesetz zur Honorarberatung regelt lediglich gewerbliche Finanzberater und diese nur in den Bereichen Vermögensanlagen sowie offene und geschlossene Investments. Verbraucherschützer sehen in der Initiative einen wichtigen, wenngleich unvollständigen Schritt in die richtige Richtung. Gleichwohl fordern sie eine Hinwendung zur Honorarberatung und folgerichtig eine Abkehr vom klassischen Provisionsmodell.
Für den Verbraucherschutz kommt nur ein generelles Provisionsverbot, nicht aber eine differenzierte Betrachtung der Vertriebswege infrage, denn diese Vorgehensweise geht über das Verständnis der Verbraucher weit hinaus. Allerdings sind die Verbraucherschützer kaum zur Aufklärung bereit, sie wollen nicht als Lobbyisten von Vermittlern gelten.
Kein zeitnahes Provisionsverbot
Trotzdem bestehen die Verbraucherschützer auf die verstärkte Anwendung der Honorarberatung und zeigen kaum Kompromissbreitschaft. Die Abschaffung von Abschlussprovisionen zugunsten von Bestandsprovisionen ist für den Verbraucherschutz nur eine Verschiebung der weiterhin bestehenden Vertriebsanreize, die Versicherungswirtschaft würde sich deswegen nicht von ihrem wichtigsten Steuerungsinstrument verabschieden.
Schwierige Umsetzung
Die Verbraucher zeigen vor allem bei einfachen Versicherungsprodukten kaum Bereitschaft für die Honorarberatung, sie sind immer noch in dem Irrglauben, dass Beratung kostenloser Service sei. Für die Verbraucherschützer geht der Trend hin zur Eigeninitiative: Interessenten informieren sich im Internet und schließen online ab. Die Branche reagiert vor allem in Großbritannien und den Niederlanden mit zunehmend vielen Produkten für Selbstentscheider. Die Finanzberatung gegen Honorar reduziert sich dort auf komplexe Produkte für vermögende Anleger.
Höhere Qualifikation erforderlich
Aus der Sicht der Verbraucherschützer sollten sich alle Finanzberater in eigenem Interesse für die Honorarberatung entscheiden. Sie müssten sich dazu allerdings von alten Verkaufsstrategien abwenden und ihre Beratungsqualitäten verbessern. Für die Verbände wäre ein guter Vermittler mit praktizierter Honorarberatung zufriedener als in Abhängigkeit von Provisionen.