Keine Steuern bei der Unternehmensnachfolge
Bei Wirtschaftsverbänden, Mittelständlern der CDU/CSU und auch den Ländern, denen die Steuern eigentlich zufließen sollen, stoßen die Pläne des Bundesfinanzministeriums auf Ablehnung. Das Bundesverfassungsgericht sprach sich im Dezember 2014 zwar gegen die Besteuerung von Erben bei der Unternehmensnachfolge aus, die Richter verlangten jedoch strengere Regeln sowie eine Bedürfnisprüfung bei größeren Betrieben. Damit soll geklärt werden, inwieweit bei einer Unternehmensweitergabe Steuerbefreiungen nötig sind.
Schäuble will die Bedürfnisprüfung für Unternehmenswerte oberhalb von 20 Millionen Euro zur Pflicht machen. Seltsamerweise erhält der Bundesfinanzminister keine Unterstützung aus eigenen Reihen, CDU und CSU möchten die Unternehmenserben ganz von der Steuerschuld befreien. Hinter den Plänen steht vielmehr die SPD, die Sozialdemokraten unterstützen damit die härteste Erbschaftssteuerreform seit Bestehen der Bundesrepublik.
Zahlreiche Einwände
In den Parteien besteht wenig Einigkeit beim Thema Steuern für Firmenerben. So besteht auch der sozialdemokratische Finanzminister Baden Württembergs auf Ausnahmeregelungen für kleinere Familienbetriebe, sie sollen von der Nachweispflicht befreit werden. Dem CDU-Wirtschaftsrat gehen die Pläne von Schäuble in einigen Punkten zu weit, denn sie stehen in keinem Verhältnis zu den von den Verfassungsrichtern geforderten Berichtigungen.
Den Kritikern stört in erster Linie, dass nur Firmen von Unternehmensnachfolge-steuern befreit werden sollen, deren Wert unterhalb von 20 Millionen Euro liegt. Dem Verband ist diese Summe deutlich zu niedrig; werde die Inflation angemessen berücksichtigt, müsse der Wert bei 130 oder gar 150 Millionen Euro liegen. Bei einer zu niedrigen Freigrenze seien notwendige Investitionen nicht gewährleistet, was letztendlich zu einer geringeren Bonität führen könnte.
Eventuelle Steuerbefreiungen kommen als Freigrenze
Der den Christdemokraten angeschlossene Wirtschaftsrat hätte die Befreiung von Steuern bei der Unternehmensnachfolge lieber als Freibetrag gesehen. Denn bei der Freigrenze entscheidet lediglich ein Euro mehr oder weniger über Gewährung oder Verweigerung der Steuerbefreiung. Die Gegner verweigern sich außerdem der Anrechnung des Privatvermögens. Schäuble möchte bei Unternehmen mit mehr als 20 Millionen Euro Betriebswert 50 Prozent des Privatvermögens der Erben zur steuerlichen Verwendung heranziehen. Dies käme nach der Bedürfnisprüfung in Betracht.
Dem Wirtschaftsrat geht eine derartige Vorgehensweise deutlich zu weit, die Einbeziehung von Privatvermögen stellt für den Verband eine unzulässige Doppelbesteuerung dar. Große Uneinigkeit zwischen Wirtschaft und Politik besteht bei dem Punkt, ab wann Steuern bei der Unternehmensnachfolge erhoben werden sollen. Wenn Sie mehr grundsätzliche Informationen zum Thema Unternehmensübergabe wünschen, finden Sie diese beispielsweise auf der Webseite tech-corporatefinance.de.