Solcher Ärger sollte möglichst vermieden werden. Verbraucherschützer raten deshalb, die Seite umzug.org aufzurufen. Sie ist die Internetpräsenz des Bundesverbands Möbelspedition. Mehr als 800 zertifizierte Fachbetriebe sind hier aufgelistet. Bevor der Kunde einem Unternehmen den Auftrag erteilt, sollte er überprüfen, ob der Anbieter hier aufgelistet ist.
Wer das als Känguru-Symbol ausgeführte Verbandssiegel führen möchte, muss dafür sorgen, dass ausreichender Versicherungsschutz gegeben ist und darf seinen Kunden nur transparente Abrechnungen vorlegen. Falls Probleme auftauchen, schlichtet die kostenfreie Schiedsstelle des Möbelverbandes für Verbraucher.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät allen Menschen, die sich für die Dienste einer Umzugsfirma interessieren, vorab die Vergleichsangebote von mehreren Speditionen einzuholen und achtzugeben, was für ein Abrechnungsverfahren die ausgewählte Spedition schließlich vorschlägt.
Vorteil des Festpreises nutzen
Kunden sind eigentlich immer auf der sicheren Seite, wenn sie einen Festpreis vereinbaren. Falls der Unternehmer falsche Rechnungen anstellt und den Arbeitsaufwand unterschätzt, steigen vorne weg die Arbeitskosten, was sich schließlich auch auf den Gesamtbetrag auswirkt. Das geht bei einem Festpreis zu Lasten des Unternehmers. Bei einer Berechnung nach Aufwand hat der Kunde die Mehrkosten zu tragen.
Professionelle Umzugsteams sind ebenso wenig davor gefeit, einen Schaden zu verursachen, wie der zum Helfen eingeladene Freund. Im Gegensatz zu dem sind die Speditionsunternehmen jedoch versichert. Die Unternehmen haften bis zu einer Summe, die 620 Euro für den transportieren Kubikmeter entspricht. Muss ein besonders hochpreisiger Hausrat umziehen, kann die Haftungssumme aber auch nach oben angepasst werden. Hat der Transportunternehmer es versäumt, seinem Kunden Klarheit über die beschränkte Haftung zu verschaffen, ist er dazu gezwungen, den kompletten Schaden zu übernehmen.
Ausnahmen in dieser Regelung bilden Transportgut, das der Kunde selbst verpackt hat, sowie Zimmerpflanzen und Wertgegenstände. Von vornherein haftet das Umzugsunternehmen nicht für solche Dinge. Abgesehen davon ersetzt die Versicherung nicht den Wiederbeschaffungswert, sondern Kunden müssen mit dem in der Regel deutlich niedrigeren Zeitwert vorlieb nehmen.
Der Kunde ist auch gefragt, wenn es darum geht, die Transportschäden (Haftpflicht) geltend zu machen. Für Schäden, die offensichtlich sind, bleibt nur die sehr kurze Frist von einem Tag. Bereits am Folgetag müssen Glas- oder Mobiliarschäden reklamiert werden. Die Frist verlängert sich auf 14 Tage, falls der Schaden versteckt ist und erst bei näherer Betrachtung ins Auge fällt. (LB/BHB)