Gegen die DAK wurde ein aufsichtsrechtliches Verfahren vonseiten des Bundesversicherungsamtes (BVA) eingeleitet. Wie der Sprecher des BVA, Tobias Schmidt, am Mittwoch mitteilte, wurde die Versicherung zu einer Stellungnahme und der Übersendung von Unterlagen aufgefordert.
Ausgelöst wurden die Ermittlungen des BVA durch einen Beitrag des Rundfunksenders NDR Info, in dem davon berichtet wurde, dass Vertreter der HanseMerkur bis zu 150 Euro Prämie erhalten, sofern sie einen Kunden zum Wechsel zur DAK bewegen. In den Wettbewerbsgrundsätzen für die gesetzlichen Krankenversicherungen sind derartige Werbeprämien allerdings auf 80 Euro begrenzt. Zu den Aufgaben der BVA gehört unter anderem die Aufsicht über die Krankenkassen. Gegenüber NDR Info sagte Antje Domscheit vom BVA, dass eine derartige Mitgliederwerbung mit den Wettbewerbsgrundsätzen nicht zu vereinbaren wäre. Zudem gehe es nicht nur um die Höhe der Prämie, sondern auch um die Tatsache, dass diese stetig ansteigt, je mehr Kunden der Vertreter der DAK zuführt. Wie Domscheit weiter ausführt, sei das Vorgehen der DAK auch deshalb problematisch, weil durch die Anreize eine Drückerkolonnenmentalität geschaffen würde.
Wettbewerbsgrundsätze werden umgangen
Nach Angaben der DAK zahlt diese der HanseMerkur pro geworbenem Kunden 60 Euro und würde sich so innerhalb des erlaubten Rahmens bewegen. Ein Sprecher der DAK erklärte gegenüber SPIEGEL ONLINE, dass die Ermittlungen des BVA ein ganz normaler Vorgang sei. Man gehe davon aus, dass mit der Offenlegung aller Unterlagen die Ermittlungen eingestellt werden.
Die restlichen 90 Euro für jeden geworbenen Kunden , so die Angaben von NDR Info, soll die HanseMerkur selber zahlen. Wie Domscheit dem Sender erklärte, sei auch dieses Vorgehen unzulässig und werde von der BVA als Umgehung der Wettbewerbsgrundsätze gewertet. Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Verpflichtung, mit einem bestimmten Budget für ihre Werbemaßnahmen auszukommen. Geben diese jedoch deutlich mehr aus und nutzen eine Art Sponsoring durch die private Versicherungswirtschaft, würde das Werbeetat den vorgesehenen Rahmen deutlich übersteigen. (FR/BHB)