Nicht jede Police taugt etwas – Geben Sie auf die Ausschlüsse acht
Eine Forsa-Studie hat ergeben: 70 Prozent der Deutschen legen darauf wert, bei einem Rechtsstreit durch einen Rechtsschutz abgesichert zu sein. Nach Ansicht von Gerhard Horrion, dem Vorsitzenden der Rechtsschutzversicherungs-Kommission des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft – kurz: GDV, sei der Deutsche an sich nicht besonders klagefreudig, aber sobald es wirklich notwendig würde, lasse er sich nicht zweimal bitten.
Elke Weidenbach als Mitarbeiterin der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf gibt zu bedenken, dass eine Rechtsschutzversicherung keinen Komplettschutz böte. Das illustriere am besten die oft seitenlange Ausschluss-Liste der Versicherer. Deshalb sei von Versicherungsabschlüssen ohne eine genaue Lektüre der Bedingungen auch abzuraten. Insbesondere decken die Policen Bereiche nicht ab, die in der Regel häufiger von Auseinandersetzungen betroffen sind, wie beispielsweise Streitigkeiten um den Hausbau, Kapitalgeschäfte oder familiäre Konflikte.
Doch hier gibt die im Mai getroffene Entscheidung des Bundesgerichtshofs den Versicherten einen Grund zum Aufatmen: Bei Streitigkeiten mit Banken im Fall von Spareinlagen wurde die Effektklausel bei einer Vielzahl von Rechtsschutzversicherungen für unwirksam erklärt. Nun können davon Verbraucher profitieren, die von der Lehman-Pleite geschädigt worden sind. Somit haben sie doch noch einen Anspruch darauf erhalten, dass ihre Prozesskosten erstattet werden.
Ein paar gute Grundsätze, die einfach klären können, für wen sich eine Rechtsschutzversicherung anbietet, hat Monika Maria Risch, eine Fachanwältin für Versicherungsrecht, parat: Alle Menschen, die Auto fahren, zur Miete wohnen oder abhängig beschäftigt sind, können von einer Rechtsschutzversicherung profitieren. Allerdings sei nicht jeder Vertrag zu empfehlen.
Auf freie Anwaltswahl bestehen
Das Vergleichsportal transparo hat eine Erhebung durchgeführt, wonach 40 Prozent aller Deutschen über eine Rechtsschutzversicherung verfügen. Nur ein Drittel davon decke aber auch Arbeitsschutzrecht ab, obwohl dort angesiedelte Fälle ganze 16 Prozent aller bei den Gesellschaften gemeldeten Schäden ausmachen. Das betrifft beispielsweise Kündigungsschutzklagen.
Der übliche Rechtsschutzversicherungsvertrag ist aus mehreren Bausteinen zusammengesetzt. Als Basis fungiert der Privatrechtschutz. Er lässt sich um Wohnungs-, Verkehrs- und Arbeitsrechtsschutz ebenso gut ergänzen, wie um Nachbarschaftsrecht und Grundstücksrechtschutz. Als separates Angebot ist oftmals auch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung erhältlich. Die Angebote unterscheiden sich häufig auch in essentiellen Punkten. Möchte jemand eine Police abschließen, ist ihm zu raten, sich für einen Vertrag zu entscheiden, der auch Ordnungswidrigkeiten abdeckt, die über das Verkehrsrecht hinausgehen.
Übrigens werden manche Kunden durch ihre Verträge gezwungen, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen, also auf Mediation einzugehen, oder ihnen wird die unbeschränkte Auswahl eines Anwalts verwehrt. Das legen Rechtsschutzversicherer oft als Vorteil für den Kunden aus, weil sie durch die Beschränkung auf Vertragsanwälte die Qualität der Rechtsfürsorge garantieren könnten. Eine andere Sichtweise offenbart jedoch: Damit – wie auch durch Mediation – werden vor allen Dingen Kosten gespart. (LB/BHB)