Die Pläne der Telekom haben auch in der Politik massiv für Wirbel gesorgt. Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) erklärte, eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durchführen lassen zu wollen. Und auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen fackelt nicht lange. Von dieser Seite aus gingen bereits Mahnungen bei der Telekom ein, die Tarifstruktur rückgängig zu machen.
In Sachen Wettbewerb spielt vor allem eine Rolle, dass die Telekom in ihrer neuen Tarifstruktur ihrem Video-Angebot „Entertain“ eine bevorzugte Position zukommen lassen möchte. Wer auf „Entertain“ Videos schaut, der soll diese nicht auf das maximal zulässige Volumen angerechnet bekommen.
Dies würde dazu führen, dass Kunden in den Video-Service gezwungen würden, um ihr Maximalvolumen nicht zu schnell zu erreichen. Andernfalls müsste kostenpflichtig ein höheres Datenvolumen beantragt werden. Den Konkurrenten würde dies enorme Wettbewerbsnachteile bringen, da die Telekom durch diese Auflage ihr eigenes Angebot nicht attraktiver gestaltet, die Kunden aber aufgrund der Tarife an sich bindet.
Kritiker sehen dadurch den Grundsatz der Netzneutralität in Gefahr. Insbesondere als bekannt wurde, dass bereits Gespräche mit weiteren Anbietern geführt wurden, deren Inhalte man gegen Bezahlung ebenfalls nicht dem Datenvolumen anrechne. Dies betreffe unter anderem Streaming-Seiten wie Maxdome und Lovefilm.
Der neue Tarif sieht vor, dass wer mehr als 75 Gigabyte verbraucht künftig langsamer durchs Netz surft. Die Telekom argumentierte unterdessen, dass dies nötig sei, um mit dem erhöhten Datenaufkommen klar zu kommen. Wer mehr verbraucht, soll daher auch mehr zahlen. (NS/BHB)