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Studentin beim Bundestag scheinselbstständig beschäftigt

Das Sozialgericht Berlin sprach nun ein Urteil zur Situation, dass beim Bundestag jahrelang eine Studentin als Scheinselbstständige arbeitete.


Studentin beim Bundestag scheinselbstständig beschäftigt

Kurz und knapp erklärte das Gericht am Freitag: „Bundestag verstieß gegen eigene Gesetze.“ Außerdem hielt das Gericht fest: „Sie war als eine von rund 70 studentischen Mitarbeitern nicht – wie von der Bundestagsverwaltung behauptet – selbstständig tätig, sondern abhängig beschäftigt und damit versicherungspflichtig.“ Entsprechend der Richter trug sie rote Parkas und Polohemden mit dem Emblem des Deutschen Bundestages und hatte ebenfalls den Leitfaden und den Rundbrief Infodienst, der Verstöße mit Sanktionen bedrohte. Dies sei alles Zeichen für eine Scheinselbstständigkeit. Honorarberater kennen dies.

Die Entscheidung kam nicht von irgendwo, schließlich hatte die Studentin selbst 2009 beantragt, dass bei der Rentenversicherung ihr Sozialversicherungsstatus überprüft würde. Sie arbeitete als Besucherbetreuerin und wurde bereits von der Innenrevision des Bundestages für scheinselbstständig erklärt. Dennoch ging der Deutsche Bundestag gegen die Entscheidung der Rentenversicherung rechtlich vor, was die Justiz nicht völlig nachvollziehen kann. Die Richter hierzu letztlich: „Für das Gericht sei im hohen Maße unverständlich mit welchem – auch finanziellen Aufwand – sich der Deutsche Bundestag gegen die Entscheidung der Rentenversicherung zur Wehr setzte.“ (NS/BHB)


 
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