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Stromversorgung: Furcht vor dem Anbieterwechsel unberechtigt (2)

Sobald sich der Strommarkt einmal wieder deutlich bewegt – es sei durch Preiserhöhungen oder Konkursmeldungen – hat Günter Hörmann als Geschäftsführer der Hamburger Verbraucherzentrale wieder alle Hände voll zu tun. Ihm ist mittlerweile schleierhaft, dass sich immer noch eine beträchtliche Anzahl von Verbrauchern von den Stromanbietern hinters Licht führen lässt.


Stromversorgung: Unnötige Furcht vor dem Anbieterwechsel? (2)

Dabei dürfen die Online-Vergleichsportale nicht außer Acht gelassen werden, weil auch sie teilweise nichts für den Schutz des Kunden tun. Es hängt von der Voreinstellung für die Tarifauswahl ab, ob den Kunden an erster Stelle zu windigen Billiganbietern geraten wird, die weder über einen angemessenen Service, noch über hinreichende Bonität verfügen.

Für einen Großteil der Verbraucher stellt es eine gängige Methode dar, Vergleichsportale zu nutzen, um Informationen über die Strompreise der anderen Anbieter zu erhalten. Damit das aber zu etwas taugt, muss der durchschnittliche Strombedarf des Haushalts bekannt sein und in die Maske der Internetpräsenz eingegeben werden. Jeder Kunde findet seinen Jahresbedarf in der letzten postalischen Abrechnung seines Versorgers.

Die Voreinstellungen des Rechners sind bei der Suche ganz besonders zu beachten: Werden Rabatte für die Vorkasse oder gar ein Neukunden-Bonus dabei berücksichtigt? In diesem Fall stehen Tarifangebote, die auf derlei preislichen Vergünstigungen aufbauen, weit oben in der Liste. Das geschieht aus dem Grund, dass der für das erste Vertragsjahr berechnete Preis um die genannten Vergünstigungen verringert wird. Sie werden also nicht gesondert berechnet.

Risiko für den, der im Voraus zahlt

Wenn es ganz anders kommt und die zugesagten Boni nicht den Weg zum Kunden finden, ist das sogar irreführend. Die Anbieter halten die Bonuszahlungen fürs erste Jahr oft so lange zurück, bis der Kunde den Vertrag für ein weiteres Jahr verlängert hat. Man könnte daher sogar sagen, dass ein Jahr nach der Zeitrechnung des Anbieters ganze 24 Monate dauert.

Alle, die schon vorab zahlen, müssen mit finanziellen Einbußen rechnen, falls ihr Anbieter – wie das Beispiel Teldafax bestätigt – Insolvenz anmelden muss. Bei Paketpreisen verhält es sich nicht anders: In der Regel bringen sie nur für den Anbieter Vorteile. Hier geht eine Rechnung für den Kunden nur auf, wenn er es schafft, den zuvor vereinbarten Verbrauch genau zu erreichen. Bezieht er weniger Strom, verfallen die bereits bezahlten Einheiten; verbraucht er mehr, kauft er sie umso teurer dazu.

Man dürfe das Ergebnis eines Vergleichsrechners also nur mit der gebotenen Vorsicht genießen; nicht zuletzt, weil die etablierten Anbieter, wie Preisvergleich.de, Check24, Toptarif und Verivox, über Weiterleitungshonorare und Provisionen finanziert werden. Anbieter handeln mit ihnen häufig Verträge und Konditionen aus. Das führt zu unterschiedlichen Ergebnissen – Intransparenz ist die Folge. Und wir stellen fest, dass diese Portale alles andere als unabhängig agieren. Deshalb kann es nur sinnvoll sein, mehrere Rechner auf den eigenen Strommarkt ( Windkraft oder Solaranlage ) loszulassen und die Ergebnisse miteinander zu vergleichen.

Häufige Intransparenz bei Vergleichsportalen

Stiftung Warentest ist ähnlicher Meinung: Vergleichsportale sind oft nicht zu durchschauen. Nach der Prüfung von zehn verschiedenen Anbietern sind die Experten zum Schluss gekommen, dass keines die Note „gut“ verdient. Die Meisten sind zwar in der Lage, aktuelle und richtige Preise zu finden, doch die bereits voreingestellten Suchoptionen führen zu unangenehmen Ergebnissen, weil die  verbraucherunfreundlichen Angebote meist ganz oben gelistet sind.

Eine zusätzliche Empfehlung Hörmanns: Sehen Sie sich auf vielen Stromverbraucherforen um, auch wenn es etwas mühsam ist. Nennen andere Nutzer den Namen des Versorgers häufig im Bezug auf Abrechnungsprobleme und ausbleibende Bonuszahlungen, heißt es unter Umständen, die Finger davon zu lassen.

Deshalb ist die Verbraucherzentrale Bundesverband der Meinung, dass der Staat aktiv werden müsse. Die Bundesnetzagentur muss ihre Mittel nutzen und den Verbrauchern durch geeignete Maßnahmen das Vertrauen gegenüber den Stromanbietern zurückgeben können. (LB/BHB) 


 
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