Irlands Regierung wehrt sich gegen die Vorwürfe der USA, verantwortlich für die Nachlässe auf Steuern der Appleniederlassungen in Irland zu sein. Eamon Gilmore, Außenminister, sagte, dass die Steuervorteile nichts mit dem irischen Steuersystem zu tun hätten, sondern im Zusammenhang mit den Besteuerungssystemen der anderen Rechtssysteme stehen würden. Diese Frage könne nicht in Irland geklärt werden.
Gemeint hat Gilmore damit wohl das amerikanische Steuerrecht, dessen Lücken die geringe Abgabenlast Apples begünstigt haben könnten. Irland sei darum bemüht, die internationalen Bemühungen im Rahmen der Schließung von Steuerschlupflöchern zu unterstützen. Darüber hinaus sei das irische Steuersystem äußerst transparent und deutlich. Es gibt einen Unternehmenssteuersatz, der für alle Unternehmen verbindlich ist. Auch von der OECD wurde die Steuerkonformität Irlands bestätigt. Gilmore betonte, dass es in anderen Rechtssystemen Probleme gibt, die gelöst werden sollten, um die internationalen Schlupflöcher in den Steuersystemen zu schließen.
Kurz zuvor hatte der US-Senat im Rahmen einer Untersuchung die Steuertricks, mit denen Apple agiert, kritisiert. Mit seinem komplexen Netz an ausländischen Firmen soll Apple Steuerzahlungen in Milliardenhöhe beim amerikanischen Fiskus und auch in anderen Ländern vermeiden.
Unter anderem heißt es in dem Bericht weiter, dass ein wesentlicher Teil der Apple-Umsätze über die Tochterfirma in Irland abgewickelt wird. Rund 74 Milliarden Dollar soll der Konzern von 2009 bis 2012 an Umsätzen aus den Vereinigten Staaten nach Irland verlagert haben. Apple soll über Barreserven n Höhe von 145 Milliarden Dollar verfügen, von denen rund 102 Milliarden Dollar aus steuerlichen Gründen außerhalb der USA deponiert sein sollen. Darüber hinaus wird von dem Senatsausschuss kritisiert, dass Irland dem IT-Konzern anstatt der normalen 12 Prozent eine Steuerquote in Höhe von zwei Prozent eingeräumt haben soll.
Apple dagegen ist sich keiner Schuld bewusst. Da das Tochterunternehmen Apple Operations international in Irland und nicht in den Vereinigten Staaten ansässig ist, ist das Unternehmen auch nicht in den USA steuerpflichtig. Eine Besteuerung in Irland würde nicht stattfinden, da das Tochterunternehmen bestimmte Ansässigkeitsbedingungen nicht erfüllt. Zu dem würden dem Unternehmen ja in den Herkunftsländern bereits versteuerte Mittel zufließen. (FR/BHB)