Das Finanzamt erhebt Steuern auf Glücksspiele.
Doch betrifft die Steuerpflicht nicht die Gewinner, sondern das System an sich. Die Finanzbehörden kassieren Lotteriesteuer direkt bei der Lottogesellschaft, diese Steuerpflicht besteht bereits bei der Teilnahme am Spiel. Lottogewinne, auch in sechsstelliger Höhe, sind grundsätzlich nicht mit Steuern belegt und müssen auch nicht in der Steuererklärung zum Einkommen addiert werden. Am steuerfreien Existenzminimum ändert ein ordentlicher Lottogewinn auch nichts, es bleibt vollständig erhalten. Kommt das Lottoglück zu einem Empfänger von Sozialleistungen wie beispielsweise Hartz 4, müssen die Behörden jedoch davon in Kenntnis gesetzt werden. Denn sechs Richtige mit Zusatzzahl würden jeder Bedürftigkeit ein Ende setzen.
In den Zeiten, in denen noch Vermögenssteuer erhoben wurde, hätte sich aus dem Lottogewinn eine Forderung an Steuern ergeben. Doch die Vermögenssteuer wurde abgeschafft und somit findet keine Erhebung von Steuern auf den Gewinn statt. Der glückliche Gewinner kann seinen neuen Reichtum ohne Schmälerung durch den Fiskus genießen oder an den Kapitalmärkten investieren. Manche Zeitgenossen haben allerdings nur kurze Zeit Freude an ihrem Glück, weil ihnen das Geld im wahrsten Sinn des Wortes aus den Händen rinnt.
Steuern werden dann erhoben, wenn der Lottogewinn gewinnbringend angelegt wurde.
Was tun bei einem Lottogewinn? In der Regel ist kaum ein Lottogewinner an der raschen Ausgabe seines Vermögens interessiert. Sie erfüllen sich den einen oder anderen Traum, versuchen aber ihr Geld gewinnbringend anzulegen. Sollten diese Investments Erträge generieren, fallen Steuerzahlungen wie bei jedem Einkommen an. Die Renditen oder Zinserträge werden mit Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent belegt. Hierbei darf nicht vergessen werden, dem verwaltenden Bankinstitut einen Freistellungsauftrag zu erteilen.
Bei einem gut angelegten Lottogewinn sind jedoch die zu zahlenden Steuern mit Sicherheit höher als die gesetzlichen Freibeträge. Doch wird hierbei keine Steuer auf den Lottogewinn selbst, sondern nur auf die durch ihn erzielten Gewinne erhoben. Lottogewinne mit Steuern zu belegen, wäre für das Finanzamt kein empfehlenswerter Schritt, denn im gleichen Zug müssten die Spieleinsätze aller Spieler als Betriebsausgaben gewertet werden.