Prokon und die umstrittenen Genussrechte
Das Anlagemodell Genussrechte hat die Verbraucherverbände schon lange auf die Barrikaden gebracht, nun scheint es auch zum Stolperstein für die Erfinder zu werden. Genussrechte der Firma Prokon versprachen zwar üppige Renditen, im Falle einer Insolvenz sind deren Inhaber jedoch die Letzten, die noch etwas von ihrem Geld sehen. Was an dem Windkraftunternehmen schon immer auffiel, war sein ausgeprägter Hang zur Intransparenz. Die Käufer von Genussrechten wurden nicht einmal darüber informiert, für welche Projekte ihr Geld zum Einsatz kommt. Die Firma und deren Werber beließen es bei eher allgemeinen Angaben zur Energiewende, dieses Thema ist ja hochaktuell und hat verständlicherweise viele Befürworter.
Was allerdings verwundert, ist das blinde Vertrauen der Anleger, welches ihnen bei einer Insolvenz des Unternehmens zum Verhängnis werden könnte. Verbraucherverbände wie Finanztest haben schon immer vor Genussrechten gewarnt, die Botschaft scheint jetzt bei einigen Anlegern angekommen zu sein. Erschwerend hinzukommt die längst überfällige Veröffentlichung der Wirtschaftszahlen von Prokon, das in aller Eile zusammengebastelte Provisorium erfüllte nicht den beabsichtigten Zweck. Ganz im Gegenteil wurden die Anleger durch einen unerwartet hohen Verlustvortrag von 171 Millionen Euro geschockt.
Anlegern, die ihre Genussrechte-Investitionen zurückfordern, wird mit Insolvenz gedroht
Die Kombination aus Verbraucherwarnungen und Verlustmeldungen brachten Prokon letztendlich in eine Zwickmühle ohne Ausweg. Immer mehr Anleger fordern von dem Unternehmen ihr Geld zurück und bringen es damit in ernste Bedrängnis, die Insolvenz rückt näher:
- 75.000 Anleger haben in die Genussrechte der Firma durchschnittlich 17.000 Euro investiert - 1,312 Milliarden Euro.
- Wenn nur zehn Prozent davon in den kommenden Wochen ihre Einlagen zurückfordern, wären dies 131 Millionen Euro.
- Dazu kommen die Zinszahlungen für das zweite Halbjahr 2013 - noch einmal circa 40 Millionen Euro.
- Die Chance, dass Prokon die nicht gerade kleine Summe problemlos auszahlen kann, ist nach einem Geschäftsjahr mit knapp 500 Millionen Euro Umsatz und 171 Millionen Verlust höchst gering.
Doch die Anleger können auf die Rückzahlungen innerhalb eines Monats bestehen, denn bei dem Genussrechte-Modell von Prokon handelt es sich um eine Variante mit monatlicher Kündigungsfrist. Kein Wunder, dass der Prokon-Chef die Anleger persönlich anschreibt, um Zahlungsaufschub bittet und die Insolvenz in den Raum stellt.
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