Wer ein Haus in Spanien kauft, soll eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Ob dies machbar ist, überprüft derzeit die Verwaltung.
Einzige Auflage, um eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten: Die gekaufte Immobilie muss mindestens einen Wert von 160.000 Euro haben.
Vor allem reiche Russen und Chinesen sollen mit diesem Angebot gelockt werden, deren Zahlen im Tourismusbereich bereits zulegen, obwohl noch immer 85 Prozent der Touristen aus Großbritannien, Deutschland oder Frankreich kommen.
Rund 800.000 Immobilien wurden offiziell nicht verkauft, Experten gehen allerdings von rund 3,5 Millionen aus. Grund dafür ist der Immobilienboom.
Allerdings sind viele Spanier auch empört, denn Chinesen werden dort oftmals in Sachen Steuerhinterziehung und Schatten-Wirtschaft belangt, weshalb sie sich diese nicht unbedingt als Zuwanderer wünschen.
Spanien hat sich laut der Tageszeitung „La Vanguardia“ diese Option in osteuropäischen Ländern und Steuerparadiesen abgeschaut. Auf den Seychellen, den Bahamas und auf Mauritius erhält man gegen den Kauf einer Immobilie ab einem gewissen Wert eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung.
Rajoy will es aber offensichtlich Lettland gleich tun. Dort lockte man ebenfalls mit Aufenthaltsgenehmigungen russischer Investoren und löste ganz nebenbei einen Immobilienboom aus. (NS/BHB)