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Sollten Sondertilgungen vereinbart werden?

Bei Sondertilgungen finden vorzeitige (Teil-)Rückzahlungen eines Kredites über die regulären Zins- und Tilgungsraten hinaus statt. Kein Kreditgeber ist grundsätzlich verpflichtet, Sondertilgungen zuzulassen, es sei denn sie sind vertraglich vereinbart oder der Kreditnehmer kann von einem gesetzlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Ist es sinnvoll, Sondertilgungen zu vereinbaren? Darum soll es im Folgenden gehen.


Sondertilgungen

Grundsätzlich wird sich eine Sondertilgung nur rechnen, wenn der Kreditgeber keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Die Entschädigung gleicht für den Kreditgeber Verluste durch den Wegfall von Zinserträgen bei vorzeitiger Kreditrückzahlung aus. Was der Kreditnehmer an Zinsen spart, muss er durch die Entschädigung "draufzahlen". Das lohnt sich üblicherweise nicht. Doch nicht jede Bank fordert eine Vorfälligkeitsentschädigung. 

Verschiedene Vereinbarungen denkbar 

Bei vielen Krediten wird die Option geboten, ein Sondertilgungsrecht ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu vereinbaren. Mehr dazu erfahren Sie bei smava. Meist gelten dafür bestimmte Beschränkungen. Üblicherweise ist es nicht möglich, den ganzen Kredit auf einmal zu tilgen. Typische Regelungen sind: 

  • pro Jahr kann ein bestimmter maximaler Prozentsatz des Nettodarlehensbetrags - zum Beispiel fünf oder zehn Prozent - vorzeitig getilgt werden;
  • innerhalb des Zinsbindungszeitraums bzw. der Laufzeit wird ein bestimmter Gesamtbetrag - zum Beispiel ein Viertel des Darlehensbetrags - als Sondertilgung zugelassen;
  • es wird vertraglich ein fixer Betrag - zum Beispiel 10.000 Euro oder 20.000 Euro - als mögliche jährliche Sondertilgung vereinbart. 

Es sind auch noch andere Konstrukte denkbar. Ebenso bleibt es der Geschäftspolitik des jeweiligen Anbieters überlassen, ob für die Vereinbarung von Sondertilgungen "Extrakosten" - meist in Form eines Zinsaufschlags - anfallen oder nicht. Wenn ein Zinsaufschlag berechnet wird, bewegt der sich oft in einer Größenordnung von 0,1 Prozent bis 0,2 Prozentpunkten - zuzüglich  zum "normalen" Zinssatz. 

Manchmal besser - kürzere Zinsbindung vereinbaren

Eine Sondertilgung kann zwei Effekte haben: bleiben die Raten unverändert, verkürzt sich die Laufzeit. Der Kredit ist dann schneller zurückgezahlt. Oder die Laufzeit bleibt gleich, dafür sinken die monatlichen Raten. So vorteilhaft das klingen mag, es muss bei Zinsaufschlägen immer genau kalkuliert werden, ob sich die Vereinbarung einer Sondertilgungsmöglichkeit wirklich lohnt. Das ist umso wahrscheinlicher, je größer der mögliche Betrag der Sondertilgung ist und je früher die vorzeitige Rückzahlung erfolgen kann. 

Natürlich ist dabei vorauszusetzen, dass auch tatsächlich von der Sondertilgung Gebrauch gemacht wird. Leider ist das oft nicht der Fall. Dann bedeutet die Vereinbarung nur unnötige Zusatzkosten. Wenn Sie bei der Kreditaufnahme schon sicher wissen, wann und in welchem Umfang Sie eine vorzeitige Rückzahlung leisten werden, ist die Vereinbarung einer kürzeren Zinsbindung unter Umständen günstiger als eine Sondertilgungs-Klausel.


 
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