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S&K Geschädigte hoffen wieder

Die S&K Holding soll Anleger um dreistellige Millionenbeträge betrogen haben, so der Vorwurf der Frankfurter Staatsanwaltschaft. Die geprellten Investoren schlagen zurück und versuchen zu retten, was noch zu retten ist.


S&K

Die S&K und die Operation Schneeball

Traumrenditen jenseits der zehn Prozent Marke versprach die S&K Holding durch sichere Immobilienanlagen denen, die sich an ihren geschlossenen Fonds beteiligten. Doch statt die Gelder der Investoren nachhaltig und sicher anzulegen, wurden diese eher zur Finanzierung des süßen Lebens der Geschäftsleitung verwendet. Es wurden permanent neue Interessenten angeworben, um aus deren Anlagen die Ansprüche der Vorgänger zu befriedigen. Von der S&K Holding und den zahlreichen Tochterunternehmen wurden in der Tat viele Immobilienkäufe getätigt.

Bevorzugtes Einkaufssegment waren Zwangsversteigerungen, bei denen sich die Bosse gerne komplette Immobilien-Pakete zulegten. Doch die von der Geschäftsleitung oft angepriesenen Werthaltigkeitsprüfungen verliefen laut Meinung der Staatsanwaltschaft nicht immer so gründlich wie versprochen. So erstrecken sich die staatsanwaltlichen Ermittlungen jetzt auch auf Juristen und Gutachter, die dem Unternehmen S&K mit Gefälligkeitsgutachten ausgeholfen haben sollen. Mit diesen Expertisen sollen minderwertige Immobilien zu hochwertigem Betongold verwandelt worden sein, zumindest auf dem Papier. Insgesamt hat sich der Ermittlungskreis der Staatsanwaltschaft auf 85 Verdächtige ausgeweitet, darunter sind auch die beiden Geschäftsführer der Holding zu finden.

Die S&K Anleger versuchen den Schaden zu begrenzen

Das Frankfurter Amtsgericht hat in dem Fall S&K neue Bewegung gebracht, indem es einen sogenannten "dinglichen Arrest" gegen die Hauptverdächtigen erlassen hat. Dieser ermöglicht jetzt einem geschädigten Privatanleger, die Vollstreckung in das von dem Staatsanwalt sichergestellte Vermögen durchzuführen. Durch diesen jetzt erwirkten Titel kann die Sicherung der Ansprüche des Geschädigten realisiert werden, er ist zudem der Beginn einer Verfahrensserie, die in Sachen S&K beim Amtsgericht anhängig ist. Jedoch ist laut den ermittelnden Behörden davon auszugehen, dass ein Teil des Geldes nicht wieder auftauchen wird.

Die Staatsanwaltschaft hat einstweilen beschlagnahmt, was bei den Hausdurchsuchungen als sogenanntes Tafelsilber zu finden war und eine Liste davon im Bundesanzeiger veröffentlicht. Daher ist es für die geschädigten Anleger noch nicht zu spät, ihre Ansprüche bei Gericht geltend zu machen, jedoch drängt die Zeit. Auch bei diesem Fall gilt die Regel, dass wer zuerst kommt, auch zuerst mahlt. Nach Freigabe der beschlagnahmten Vermögenswerte durch die Behörden können die Gläubiger nach Eingangsreihenfolge der Pfändungen auf die entsprechenden Dinge zurückgreifen.

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