08:48

Scheidung und Finanzen – wer zahlt was?

Jedes Jahr versprechen sich in Deutschland rund 400.000 Paare, ihr Leben in guten wie in schlechten Zeiten miteinander zu teilen. Im Schnitt werden jedoch rund 40 Prozent dieser Eheschließungen nach spätestens 15 Jahren wieder geschieden.


Nicht nur emotional stellt eine Scheidung eine große Belastung dar. Auch finanziell kommen einige Herausforderungen auf beide Parteien zu. Schließlich gilt es, den gemeinsamen Besitz aufzuteilen, der oft über Jahre hinweg angesammelt wurde. Gerade wenn beide Seiten nicht gleichmäßig an der finanziellen Absicherung beteiligt waren, wird es bei einer Scheidung oft kniffelig. Wer schuldet wem wie viel – und wie lange?

Die Ehe gilt als Zugewinngemeinschaft

Wenn nichts anderes im Ehevertrag vereinbart wird, gilt eine Ehe als Zugewinngemeinschaft. Alle erwirtschafteten Vermögensrechte werden im Falle einer Scheidung also gerecht unter den Eheleuten aufgeteilt, unabhängig davon, wer sie bezahlt hat. Dazu zählen neben Geldwerten auch Immobilien und andere Besitztümer.

Weiterhin wird der Zugewinn beider Partner ermittelt. Als solcher gilt die Differenz zwischen dem Vermögen eines Partners am Anfang der Ehe (also am Hochzeitstag) und am Ende (dem Datum, an dem der Scheidungsantrag aufgenommen wird). Hat einer der beiden Partner während der Ehe ein größeres Vermögen aufgebaut als der andere, muss er die Hälfte seines Zugewinns abgeben. Der Ausgleich erfolgt üblicherweise in Form von Geld.

Damit das Vermögen beider Parteien berücksichtigt werden kann, muss dieses gegenüber dem Scheidungsgericht offengelegt werden. Der Wahrheitsgehalt dieser Angaben wird jedoch nicht zwangsläufig geprüft, weshalb es ratsam ist, einen Überblick über Einkommen und Vermögen des Partners zu haben. Gerade bei einer Trennung im Streit sollten frühzeitig Kopien von allen wichtigen Unterlagen angefertigt werden.

Unterhalt

Der Allein- oder Hauptverdiener einer ehemaligen Ehegemeinschaft ist während des Trennungsjahres verpflichtet, seinem Expartner Unterhalt zu zahlen. Diese Zahlungen sollen den ehemaligen Partner absichern und den Aufbau eines neuen Lebens ermöglichen. Damit ein Partner unterhaltsberechtigt ist, muss die Trennung vollzogen und die häusliche Gemeinschaft aufgegeben worden sein.

Auch gemeinsame Kinder sind ein Grund für nachehelichen Unterhalt. So hat der betreuende Partner bis zum dritten Geburtstag des jüngsten Kindes Anspruch auf den sogenannten Betreuungsunterhalt. Weiterhin erhält der Partner, der die gemeinsamen Kinder betreut, monatlich den Kindesunterhalt vom anderen Elternteil. Dieser ist für Unterkunft, Kleidung und Verpflegung der Kinder gedacht.

Richtwerte zur Höhe des Unterhaltes in Abhängigkeit vom Kindesalter liefert die Düsseldorfer Tabelle. Generell gilt, dass dem unterhaltszahlenden Elternteil nach Zahlung genug Geld zum Leben bleiben muss. Bei Erwerbstätigen liegt der monatliche Selbstbehalt gegenüber dem Ehegatten derzeit bei 1.200 Euro und gegenüber minderjährigen Kindern bei 1.080 Euro.

Die eigenen Finanzen regeln

Kommt eine Versöhnung jedoch nicht in Frage, sollten jetzt die eigenen Finanzen in die Hand genommen werden.

Zunächst sollte unbedingt ein eigenes Konto eröffnet und die eigenen Zahlungen darauf umgeleitet werden. Auch die Hälfte des gemeinsamen Geldes kann überwiesen werden, denn darauf besteht für beide Partner ein Anrecht. Damit der Expartner keine gemeinsamen Schulden anhäufen kann, sollten außerdem bestehende Dispokredite gekündigt und Einzugsermächtigungen widerrufen werden.

Im Anschluss ist es ratsam, die eigene finanzielle Situation zu umreißen. Mit wieviel Geld kann durch Einkommen, Unterhalt und andere Leistungen monatlich gerechnet werden? Welche Kosten müssen gedeckt werden? Mit einer Scheidung geht auch der Wechsel in eine andere Steuerklasse einher, was mitunter teuer werden kann.

Zu guter Letzt müssen im Falle einer Scheidung die Kosten für Anwalt und Gericht eingeplant werden. Wie hoch die Kosten sind, ist abhängig von der Höhe des Verfahrenswertes. Umso höher das Einkommen der beiden Eheleute, umso höher fällt dieser und damit auch die Verfahrenskosten aus. Generell wird eine Scheidung umso teurer desto mehr Aufwand für Anwälte und Richter entsteht. Es lohnt sich also, Streitpunkte gemeinsam außergerichtlich beizulegen – wenn möglich.


 
Herzlich Willkommen Video | Honorar für Beratung
Schnellzugang Finanzen

30.12.2021 - Finanzwissen
Die Mittelschicht schrumpft Marcel Fratzscher, Präsident des DIW, wird von dem unabhängigen Finanzberater Holger Scheve zitiert.
26.12.2021 - Finanzwissen
Neue Ära der Geldgeschichte? Bitcoins und Co. mischen die Märkte auf, findet der Honorarberater Jürgen Gramer.
23.12.2021 - Finanzwissen
Wie wird man Dealer im Casino? Luxuriöse und festliche Säle, vornehme Gäste in Abendgarderobe – wer kommt dabei nicht einmal auf den Gedanken, an so einem Platz arbeiten zu möchten.
Alle Honorarberater