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Rundfunkbeitrag löst GEZ ab

Am ersten Januar des neuen Jahres wird die GEZ-Gebühr in den Ruhestand verabschiedet. Unter dem Namen Rundfunkgebühr werden die Bürger aber weiterhin für Medienempfang zahlen.


Rundfunkbeitrag löst GEZ ab

Praktikabler, mit gemindertem Verwaltungsaufwand und mit weniger Ermittlern soll die neue Rundfunkfinanzierung umgesetzt werden. Jede Wohnung wird pro Monat einen Beitrag in Höhe von 17,98 Euro entrichten. Davon ist unabhängig, ob sie über einen Fernseher verfügt oder ein  anderes Empfangsgerät im Haushalt vorhanden ist. Hier werden wichtige Fakten zum Thema Rundfunkbeitrag erläutert.

Wohnungsinhaber müssen ab Jahreswechsel 17,98 Euro zahlen, was der Grund- Fernsehgebühr entspricht.

Die GEZ hat ab 2013 den Namen ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. An diese Stelle werden sich Verbraucher wenden, falls sie in der Zukunft eine Wohnung ab- oder anmelden möchten. Auch bei Anträgen auf Ermäßigung oder Befreiung ist das die richtige Anlaufstelle

ARD ZDF Deutschlandsradio

Beitragsservice

50656 Köln 

Für den Großteil aller Hauseigentümer und Mieter ändert sich bis auf den Namen des monatlichen Beitrags nichts wesentliches. Haben Sie bislang – entweder allein in einer Wohnung oder mit einem Partner zusammen wohnend – den Beitrag in Höhe von 17,98 Euro gezahlt, werden Sie den gleichen Beitrag auch 2013 weiterzahlen. Diese Personengruppe wird von der Umstellung unter Umständen nicht viel bemerken. Die bislang ausgesprochenen Einzugsermächtigungen werden weiterhin Bestand haben. 

Nach wie vor gibt es Schwarzseher, also Rundfunkempfänger, die keine GEZ Gebühr zahlen. Diese Personen können sich und ihre Wohnung nun ab Januar selbstständig anmelden. Die dafür nötigen Formulare können Sie auf der Seite www.rundfunkbeitrag.de abrufen. Hingegen ist davon abzuraten, weiterhin nichts zu tun, weil die Daten der Einwohnermeldeämter ab nächstem Jahr dem Beitragsservice zur Verfügung gestellt werden, die verraten, welche Personen ein Haus bewohnen. Werden Verbraucher dann ertappt, müssen sie sich darauf einstellen, maximal für die letzten drei Jahre den Beitragssatz nachzuzahlen. Falls der Beitragsservice beispielsweise im Dezember 2016 feststellt, dass jemand seit 2013 keinen Rundfunkbeitrag gezahlt hat und dennoch beim Einwohnermeldeamt geführt worden ist, kommt auf ihn eine Nachzahlung von 650 Euro zu. Darüber hinaus können auch Säumniszuschläge und Geldbußen auferlegt werden. Es ist zumindest auch möglich, dass der Beitragssatz sogar für einen Zeitraum vor 2013 nachgefordert wird. Dafür ist allerdings  die Voraussetzung, dass den Nichtangemeldeten der Besitz eines Empfangsgeräts in der Wohnung nachgewiesen wird. Eben das ist bislang schon sehr schwierig gewesen. Wahrscheinlich werden GEZ-Ermittler und Beitragsservice aber nach Durchführung der GEZ-Reform ihre Kraft nicht zur Aufspürung der Altfälle einsetzen. 

Nach dem Jahreswechsel müssen Wohnungsinhaber auch dann ihre Zahlungen entrichten, wenn sie weder über Fernseher, Computer oder Radio verfügen. Damit wird der Rundfunkbeitrag geräteunabhängig, was aber auch bedeutet, dass beliebig viele Geräte im Haushalt genutzt werden dürfen, ohne dass sich der Beitrag erhöht. Genauso ist der Empfang im privaten Auto abgedeckt. Tatsächlich spielt es also keine Rolle, ob Geräte tatsächlich genutzt werden. 

Zahlte ein Verbraucher für seinen internetfähigen Computer bislang nur den geminderten Beitrag, muss er jetzt den vollen Rundfunkbeitrag entrichten. 

Minderjährige sind vollständig von  der Zahlung des Rundfunkbeitrags ausgeschlossen. Selbst wenn sie eine eigene Wohnung haben, müssen sie die erst anmelden, sobald sie volljährig sind. 

Einige Juristen werden sich mit der Frage beschäftigen müssen, ob die neue Beitragsregelung rechtlich in Ordnung ist. Als bedenklich gelten insbesondere die umfangreichen Rechte,  Daten von Vermietern oder Meldebehörden zu erheben, die dem Beitragsservice eingeräumt werden. Aus Gründen größter Beitragsgerechtigkeit, wie es von den  Rundfunkanstalten heißt, setze man nun auf solche Vorgehensweisen, um nicht weiter mit den Schwierigkeiten der Vergangenheit kämpfen zu müssen. Für sie ist die Datenübermittlung durch Meldegebehörden ein weniger starker Eingriff in die Privatsphäre als Nachforschungen, die an der Wohnungstür stattfinden. (LB/BHB)


 
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