Insbesondere im Hinblick auf die möglichen Steuervorteile für viele verschiedene Kundengruppen ist Rürup aber durchaus eine empfehlenswerte Wahl für viele - jedenfalls für weitaus mehr Bürger als die 1,5 Millionen, die derzeit eine Basisrente laufen haben.
Rürup: Die Steuervorteile im Überblick
In den Genuss der staatlichen Förderung kommt bei Rürup jeder - ungeachtet der Höhe des Einzahlungsbetrags. Für Selbstständige ist die Basisrente überdies die einzige Möglichkeit einer staatlich geförderten Altersvorsorge. Bis zu 20.000 Euro pro Jahr können Alleinstehende, bis zu 40.000 Euro pro Jahr Ehepaare in die Rürup-Police einzahlen und seit Anfang 2013 erkennt das Finanzamt 76% davon als Sonderausgaben an. Dieser Vorteil bei den Steuern wird von nun ab jedes Jahr auch noch um zwei Prozentpunkte steigen - also noch mehr Steuervorteil von Jahr zu Jahr - bis im Jahr 2025 die gesamten Einzahlungen in diese Form der Altersvorsorge als Sonderausgaben geltend gemacht werden können.
Der zweite Steuervorteil kommt bei der Auszahlung der Rente zum Tragen: mit dem jeweiligen individuell gültigen Steuersatz müssen ab diesem Jahr 66% der Rente versteuert werden - und auch hier steigt der Satz um zwei Prozentpunkte, bis 2040 dann die gesamte Basisrente versteuert werden muss. Das ist also für all jene sehr vorteilhaft, die kurz vor dem Renteneintritt stehen. Stirbt der Versicherungsnehmer, erhalten auch die nächsten Angehörigen - Eltern und Kinder - eine Rente. Und zuguterletzt: Die Basisrente ist vollkommen Hartz-4-sicher, da sie weder abgetreten noch eingesetzt werden darf.
Das schlechte Image der Basisrente ist möglicherweise ein Fehlurteil
Für viele Deutsche kommt Rürup nicht in Frage - oder sie haben gleich überhaupt keine Ahnung davon. Tatsache ist aber, dass seit ihrer Einführung 2005 dieser Form der Altersvorsorge kein besonders breiter Erfolg beschieden war. Vielleicht doch zu Unrecht, wie es aussieht.