Der größte Teil der Zahlungen in Höhe von 894 Millionen Euro ging nach Italien, mit 702 Millionen folgt Spanien und auf dem dritten Platz Griechenland mit 441 Millionen. So die Auskunft von Hartmut Koschyk, Finanzstaatssekretär, auf die Anfrage von Birgit Reinemund, FDP-Bundestagsabgeordnete. Vom Bundesfinanzministerium wird der Steueranspruch auf die im Ausland gezahlten Renten auf ungefähr eine viertel Milliarde Euro beziffert. Reinemund geht jedoch davon aus, dass diese Summe zu niedrig angesetzt ist.
In welcher Höhe von diesem Betrag Steuern abgeführt werden, konnte Koschyk dagegen nicht beantworten. In bilateralen Abkommen mit den anderen Staaten sei die Bundesregierung jedoch dabei für deutsche Rentenzahlungen, die in Deutschland bereits steuerlich gefördert wurden, eine Vereinbarung für ein deutsches Besteuerungsrecht zu treffen. Parallel dazu weist Reinemund daraufhin, mit welchen Schwierigkeiten es verbunden ist, von Rentnern im allgemeinen Steuern einzutreiben und insbesondere wenn diese sich im Ausland aufhalten.
In den meisten Fällen zeige sich bei den Betroffenen, mal abgesehen von einer schlichten Unkenntnis, eine Überforderung im Bezug auf die deutschen Formulare und auch die Behördengänge. Anstatt einer übereilten Kriminalisierung fordert die Vorsitzendes des Finanzausschusses eine Aufklärungskampagne der Rentner über ihre Steuerpflicht. (FF/BHB)