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Rentengarantiezeit: Hintergründiges

Private Rentenversicherungen genießen in der breiten Öffentlichkeit oft den Status von Egoistenprodukten. Diese Beurteilung verdienen sie zu Recht, denn wer beim Abschluss auf die Rentengarantiezeit verzichtet, lässt bei vorzeitigem Tod seine Familie ohne Absicherung zurück.


Rentengarantiezeit

Bei privaten Rentenverträgen sollte die Rentengarantiezeit mit einbezogen werden

Bei vielen Versicherern wird diese Zusatzvereinbarung inzwischen angeboten, doch sollten die Konditionen vorher genau auf die Passgenauigkeit überprüft werden. Es gibt Offerten, die Beitragsrückgewähr bieten und Angebote, welche auch den Erben weiterhin die Rente überweisen. Bei der ersten Variante bewahren die Versicherungsnehmer das angesammelte Kapital für die Hinterbliebenen. Bei dem vorzeitigen Tod des Rentenkunden, vor dem Erreichen des eigentlichen Rentenalters, überweisen die Versicherer alle bisher geleisteten Einzahlungen an die Erben.

Dieser Service wird von den Gesellschaften nicht umsonst gewährt, denn wenn kein Todesfall eintritt und der Kunde selbst die Rentenzahlungen entgegennimmt, fallen die Beträge geringer aus. Ohne eine zusätzliche Absicherung in Form einer Risikolebensversicherung hätte er mehr Geld erhalten. Bei Version Zwei kommt die Rentengarantiezeit ins Spiel. Die Versicherer verpflichten sich bei solchen Verträgen, die Rentenzahlungen für eine bestimmte Zeit nach dem Tod des Versicherungsnehmers weiter zu leisten. Auch in diesem Fall bezahlen die Versicherten die Zusatzleistung mit einer Reduzierung der monatlichen Rentenbezüge. Jedoch zeichnet sich diese Variante durch mehr Vorteile aus. Den Hinterbliebenen wird wenigstens in der vertraglich garantierten Zeit noch die Rente des Verstorbenen weiter bezahlt.

Der Begriff Rentengarantiezeit führt zu Verwirrungen unter den Verbrauchern.

In der Regel machen diese sich wenig oder gar keine Gedanken wegen der Rentengarantiezeit. Sie kennen die Reglungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung und vertrauen auch bei ihrer privaten Rente auf die gleichen Konditionen. Gleichzeitig werben die Anbieter mit dem Begriff lebenslanger Auszahlung und verweisen dabei selten auf die Unterschiede von lebenslanger Rente und Rentengarantiezeit. Sicher erhalten die Kunden im Erlebensfall lebenslang die vereinbarte Rente, doch die Versicherer können oder wollen sich das System der gesetzlichen Rentenkasse nicht aneignen. Sie tun dies jedoch auf ihre Art durch die kostenpflichtige Zusatzoption Rentengarantiezeit.

Diese Garantiezeit gibt es für alle privaten Rentenprodukte, wie beispielsweise die Riester- oder Rüruprente. Die Laufzeiten gehen bis zu 20 Jahren und lassen sich innerhalb eines bestimmten Rahmens frei festlegen. Je länger die Garantiezeit vereinbart wird, desto geringer fallen die Rentenzahlungen aus.

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