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Rente mit 63: 50.000 Antragsteller

Die Rente mit 63 ist mittlerweile Realität. Der abschlagsfreie Ruhestand scheint für viele Verbraucher sehr attraktiv, denn sie haben seit Anfang Juli etwa 50.000 Anträge dazu gestellt. Über die Details des Rentenpakets informiert dieser Beitrag.


Rente mit 63

Wer hat Anrecht auf die Rente mit 63?

Bezugsberechtigt sind Personen, die 45 Jahre lang gearbeitet und Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet haben. Seit dem ersten Juli 2014 kann diese Bevölkerungsgruppe mit Erreichen des 63. Lebensjahres in Rente gehen, ohne Kürzungen bei der Rentenhöhe ausgesetzt zu sein. Die Rente mit 63 macht 45 Beitragsjahre zur Bedingung, dazu angerechnet werden auch Zeiten, in denen Arbeitslosigkeit zum Bezug von ALG I geführt hat.

Ausnahmen bei der Anrechnung sind beispielsweise die Gewährung von ALG II (Hartz IV) und wenn die Arbeitslosigkeit in den letzten beiden Jahren vor der Rente mit 63 entstand. Der Gesetzgeber will damit eine missbräuchliche Frühverrentungswelle verhindern. Der Bezug von Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren wird jedoch bei den Beitragszeiten berücksichtigt, wenn die Insolvenz des Arbeitgebers der Anlass zur Arbeitslosigkeit war. 

Eine vorübergehende Erscheinung

Für die Rente mit 63 qualifiziert sind nur die Arbeitnehmer, deren Geburtstag vor dem ersten Januar 1953 datiert und deren Anspruch auf Altersversorgung infolge 45 nachgewiesener Beitragsjahre zum ersten Juli 2014 beginnt. Für Rentenversicherte mit späteren Geburtstagen erhöht sich die Altersgrenze bei jedem Jahrgang um weitere zwei Monate. 

Beispiel:

  • Der Jahrgang 1953 kann die Rente mit 63 erst bei einem Alter von 63 Jahren und zwei Monaten beantragen.
  • Dem System entsprechend kommen die 1963 geborenen Rentenanwärter nicht zur Rente mit 63, sondern können erst mit 64 Jahren und zehn Monaten in den abschlagsfreien Ruhestand gehen.

Von der wirklichen Rente mit 63 profitieren lediglich 200.000 Personen, alle anderen müssen bei einem vorgezogenen Ruhestand Abschläge in Kauf nehmen. Seitens der Kosten bringt das Rentenpaket staatliche Mehraufwendungen von langfristig zwei bis drei Milliarden Euro pro Jahr mit sich. 

 

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