Die Rente mit 61 wird nicht mehr möglich sein
Die Erweiterung der Mütterrente und die Rente mit 63 für langzeitig beschäftigte Arbeitnehmer sind die letzten Korrekturen, bevor der Gesetzesentwurf den Bundestag passieren kann. Die Rente mit 61 wird nach Abänderung der Gesetzesvorlage nicht mehr zur Diskussion stehen, weil keine Reize zur Frühverrentung mehr bestehen.
Konkret ist die Rente mit 61 keine Option mehr, weil bei der Rente mit 63 die letzten zwei Jahre nicht mehr angerechnet werden, wenn in dieser Zeit Arbeitslosengeld bezogen wurde. Arbeitnehmer können sich nicht im Alter von 61 für zwei Jahre arbeitslos melden und danach nahtlos in die Rente übergehen.
Jeder Arbeitnehmer, der 45 Beitragsjahre vorweisen kann, soll mit 63 in Rente gehen können. Hat er während seiner Berufstätigkeit Arbeitslosengeld I bezogen, sollen diese Zeiten angerechnet werden. Allerdings kommen die Zeiten, in denen Hartz IV ausbezahlt wurde, nicht mehr zur Anrechnung.
Die Überarbeitung beseitigt die Kritikpunkte des Mittelstands
Die Rentenpolitik wurde in erster Linie von den Unions-Mittelständlern kritisiert, sie befürchteten durch die Option der Rente mit 61 eine massenhafte Abwanderung älterer Arbeitnehmer in die Frührente. Durch die Novellierung können jetzt auch die meisten Gegner dem Rentenpaket zustimmen. Der Wirtschaftsflügel der Christdemokraten äußerte sich verhalten positiv, er will sich vor einer Zustimmung jedoch die Details genauer anschauen.
Flexirente als Alternative
Nachdem die Rente mit 61 vom Tisch ist, rückt die freiwillige Weiterbeschäftigung älterer Arbeitnehmer in den Fokus der Politiker. Arbeitswilligen Senioren soll im Rahmen der Flexirente die Weiterarbeit auch über die aktuelle Regelaltersgrenze (65 Jahre und drei Monate) hinaus erleichtert werden.
Auch nach dem Wegfall der Option Rente mit 61 bleibt das Rentenpaket mit Kosten von 160 Milliarden Euro das bei Weitem teuerste Projekt der Großen Koalition.
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