So soll die Rentenreform auf den Weg gebracht werden
Die Regierung konzentriert sich bei den Änderungen zur Altersversorgung auf zwei ihr wichtige Bereiche:
- Mütter erhalten für Kinder, welche vor 1992 auf die Welt kamen, einen weiteren Rentenpunkt.
- Die Rente mit 63 wird für Beitragszahler mit mehr als 45 Beitragsjahren wahr.
Der Zusatzpunkt für Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern bringt diesen monatlich 28 Euro höhere Bezüge. Mütter, welche in den neuen Bundesländern leben, erhalten 26 Euro mehr. Die Gelder werden nach dem Willen der Regierung aus der Rentenkasse bezahlt und summieren sich jährlich auf mehr als 6,7 Milliarden Euro.
Die Rente mit 63 soll die bisherige Rente für besonders langjährig Versicherte ergänzen. Wer mehr als 45 Beitragsjahre vorweisen kann und vor dem 1. Januar 1953 geboren wurde, qualifiziert sich für die Rente mit 63, sofern die Rentenzahlungen nach dem 1. Juli 2014 beginnen. Für alle, die nach dem oben genannten Stichtag geboren sind, erhöht sich die Altersgrenze pro Jahrgang um zwei weitere Monate. Für Arbeitnehmer, die beispielsweise 1964 geboren wurden, wird aus der Rente mit 63 eigentlich eine Rente mit 65.
Krankenkassen sehen in der Rente mit 63 eine zusätzliche Belastung der Solidargemeinschaft
Durch die Reformpläne der Regierung werden die finanziellen Herausforderungen der Krankenkassen um ein Weiteres verschärft, denn durch den verfrühten Rentenbeginn verlieren die gesetzlichen Rentenversicherer wichtige Einnahmen. Neue Berechnungen zeigen, dass die Kassen bis 2017 von Ausfällen von 2,2 Milliarden Euro bedroht sind.
Die Einnahmenminderungen kommen für die Versicherer sehr ungelegen, denn sie sind in den kommenden Jahren von stark wachsenden Defiziten bedroht. Laut Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums müssen die Kassen 2015 mit einem Minus von 2,5 Milliarden Euro zurechtkommen, bis 2017 wird das Defizit voraussichtlich 9,5 Milliarden Euro betragen. Die Rente mit 63 wird mit jährlich 500 Millionen Euro die Probleme der Krankenkassen vergrößern.
Die Regierung hält ihre Rentenreformpläne für gerecht und verkraftbar, sie hat sich bis zum Jahr 2030 zu Mehrkosten von 160 Milliarden Euro verpflichtet.
Und nun prüft die EU.