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Quirin-Bank macht weniger Verlust

Bis 2014 will Karl Matthäus Schmidt die Anzahl der Kunden der Quirin-Bank in Berlin auf 20.000 Kunden mehr als verdoppeln. Aktuell werden von der Bank, die Schmidt im Jahr 2006 zu einem reinen Honorarberater-Unternehmen umstrukturiert hat, rund 8.700 Kunden betreut. Sein selbst gestecktes Ziel will Schmidt durch den Aufbau einer eigenen Internetbank erreichen. Hier sollen Personen, die über ein geringes Vermögen verfügen, die Möglichkeit finden, sich gegen ein Honorar beraten zu lassen. Das genaue Konzept muss jedoch erst noch ausgearbeitet werden.


Quirin-Bank macht weniger Verlust

Zudem soll die Strategie mit der Internet-Beratung der Quirin-Bank auch auf ihrem Weg zurück in die Gewinnzone helfen. Wie Schmidt am vergangenen Montag sagte, wolle er in diesem Jahr noch schwarze Zahlen schreiben.

Im vergangenen Jahr verzeichnete die Quirin-Bank noch einen Verlust in Höhe von 0,9 Millionen Euro, was im Vergleich zum Jahr 2011 aber bereits eine deutliche Verbesserung war. Hier lag der Verlust bei 4,9 Millionen Euro. Der Aufbau einer Honorarberater-Bank bringe sehr hohe Investitionskosten mit sich, wie Schmidt erklärte. Aus diesem Grund würden die Margen auch geringer ausfallen, als bei anderen Instituten, die an den Provisionen verdienen. Zudem müsste den Kunden im Vorfeld erst einmal erklärt werden, was Honorarberatung überhaupt bedeutet, so Schmidt.

Für Ilse Aigner (CSU), Verbraucherministerin, dürfte Schmidt mit seiner Honorarberaterbank einer Art Vorzeige-Banker entsprechen. Schmidt hat mit der Spezialisierung der Quirin-Bank zu einer reinen Honorarberaterbank exakt das umgesetzt, was Aigner verstärken will:  Die Beratung der Bankkunden, bei der die Vergütung rein über die Gebühren für eine Beratung erfolgt und nicht über Provisionen durch die Anbieter verschiedener Finanzprodukte an den Banker.

Bestärkt sieht Schmidt sich auch durch das im vergangenen Dezember durch die Bundesregierung auf den Weg gebrachte Honorarberatergesetz. Für die Kunden soll zukünftig einfacher zu erkennen sein, wie die Vergütung für eine Beratung erfolgt, ob über eine Provision oder über ein Honorar. Auch Schmidt vertritt die Meinung, dass eine gesetzliche Definition der Honorarberatung überaus wichtig ist. Bei in Kraft treten des Gesetzes sollen sich nur noch die als Honorarberater bezeichnen dürfen, die ausschließlich durch die Zahlung einer Kundengebühr vergütet werden. Für den Fall, dass Provisionen fließen sollten, sind diese umgehend an den Kunden weiterzuleiten.

Für noch mehr Transparenz soll ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)geführtes öffentliches Register, in dem alle Honorarberater verzeichnet sind, sorgen. Für Banken, die beide Bereiche anbieten, sowohl die Honorarberatung als auch die Provisionsberatung, bedeutet dies, dass beide Bereiche strikt voneinander getrennt werden müssen. Nicht nur organisatorisch, auch personell. Auf eine Verabschiedung des Gesetzes noch vor der Sommerpause hofft Verbraucherministerin Aigner. 2014 soll das Gesetz dann in Kraft treten. (DR/BHB)


 
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