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Prokon: Kündigung bringt nichts

Seit Wochen versuchen Prokon-Anleger, ihre Genussrechtseinlagen zu kündigen. Nun ändert der Windkraftspezialist seine Strategie und verweigert die Rückzahlungen. Darüber hinaus steht der Konzern auf dem Standpunkt, dass ein Insolvenzantrag unter den gegebenen Voraussetzungen nicht akzeptabel sei.


Prokon

Prokon verweigert Zinsen und Rückzahlungen.

Die Anleger, welche gehofft hatten, durch Kündigung schnell wieder an ihre Einlagen zu kommen, wurden durch die aktuelle Mitteilung von Prokon herb enttäuscht. Das Unternehmen verweigert die Zahlungen und beruft sich dabei auf die derzeitige Situation. Die Meldung war dem aktuellen Verkaufsprospekt zu entnehmen und mit einer dezenten Drohung unterlegt: Rückzahlungsansprüche gerichtlich durchzusetzen, sei riskant, meinte die Unternehmensleitung. 

Die neue Strategie des Windkraftspezialisten

In den letzten Tagen sind bei Prokon offenbar die Optionen für einen Ausweg aus dem derzeitigen Desaster überprüft worden. Die Experten haben scheinbar eine Lösung gefunden, die den verunsicherten Anlegern gar nicht gefallen dürfte. Die Fachleute der Firma studierten die Insolvenz und fanden heraus, dass sie die bereits gekündigten Anlagegelder in der aktuellen Lage nicht zurückzahlen brauchen. Die Ansprüche seien als gestundet anzusehen und könnten daher auch nicht vor Gericht eingeklagt werden. Abschließend folgt die Bemerkung, dass im Rahmen eines Insolvenzverfahrens auch bereits ausgezahlte Anlegergelder durch die Insolvenzverwaltung wieder zurückgefordert werden könnten.

Das Windkraftunternehmen wehrt sich gegen die Insolvenz mit allen Mitteln

Durch die Konsultation verschiedener Insolvenzverwalter will das Unternehmen herausgefunden haben, dass von den Anlegern keine akute Gefahr droht. Bei Prokon wird derzeit mit zwei verschiedenen Optionen gerechnet:

  • Ein eventueller Insolvenzantrag wird bei Gericht abgelehnt.
  • Sollte doch ein Insolvenzverfahren stattfinden, sind die gekündigten Genussrechte nicht als fällige Forderungen zu bewerten.

Zu beiden Möglichkeiten wurden von der Firma für Windkraft bereits Gutachten beauftragt.

Für die Anleger steht Totalverlust im Raum

Die Verbraucherverbände hatten mit ihren Warnungen zu Genussrechten richtig gelegen. Das Windkraftunternehmen denkt gar nicht an die Rückzahlungen und baut derzeit eine bombensichere Strategie auf. Diejenigen, welche in Genussrechte investiert haben, werden auf fast legale Art zum Warten gezwungen. Wer nicht stillhält, riskiert den Totalverlust. Eine weitere unangenehme Überraschung könnte den Anlegern durch die Zahlen und  stillen Reserven von Prokon drohen. Über deren Bewertung streitet sich das Unternehmen derzeit mit den Wirtschaftsprüfern. Aus diesem Grund lässt auch der Jahresabschluss 2012 immer noch auf sich warten.

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