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Prokon: Die Lehren der BaFin

Der Windkraftspezialist Prokon hatte seine Investitionen durch den Verkauf von Genussrechten finanziert. Eine Medienkampagne gegen dieses umstrittene Anlageinstrument führte zuerst zur Panik unter den Anlegern, und kurz darauf zum Insolvenzantrag des Unternehmens. Hätte die oberste Finanzaufsicht BaFin wirklich einschreiten sollen?


Prokon

Kein Handlungsbedarf bei Prokon

Die Firma hatte sich bei ihren Plänen nicht von Bankfinanzierungen abhängig machen wollen und stattdessen auf eine von der Masse getragene Energiewende gesetzt. An den von der Presse so geschmähten Genussrechten hatte die BaFin allerdings nichts auszusetzen, sie waren rechtlich einwandfrei. Prokon hatte auch nicht versäumt, in der Genussrechtsbroschüre eingehend auf die eventuellen Risiken des Investments hinzuweisen. 75.000 Anleger hatten mit der drohenden Ausfallmöglichkeit keine Probleme und überwiesen Prokon 1,4 Milliarden Euro.

Das Windkraftunternehmen verhielt sich gesetzeskonform, für die BaFin ergab sich jedenfalls kein Grund zur Intervention. Dass der Chef der Firma, Carsten Rodbertus, keine besonders gute Meinung von den Medien hat, ist sicher kein Alleinstellungsmerkmal und auch nicht verboten. Was letztendlich unangenehm auffiel, war der fehlende Jahresabschluss und die ständige Verschiebung des finalen Abgabetermins. 

An der Prokonpleite waren andere Umstände schuld

Wie allgemein bekannt ist, projektierte Prokon im großen Stil Windkraftanlagen. Das war angesichts der üppigen Subventionen in der Vergangenheit ein profitables Geschäft. Doch genau diese Subventionen (Einspeisevergütungen) wurden der Firma zum Verhängnis. Aufgrund der drastischen Kürzungen versickerten die eingeplanten Geldströme zusehends, das Unternehmen musste dreistellige Millionenverluste ausweisen.

Die BaFin kann und will sich nicht in die Geschäftsmodelle der Unternehmen mischen, die Politik ist anderer Meinung und will die Finanzwächter mit wesentlich mehr Befugnissen versehen. Einige Politiker reden sogar von einer Mitschuld der BaFin an dem Anlegerdilemma bei Prokon.

Das Windkraftunternehmen ist seit einigen Tagen nicht mehr die einzige Firma, die in Verbindung mit Genussrechten zur Insolvenz gezwungen war. Die in Hannover ansässige Windwärts Energie GmbH stellte Mitte Februar einen Insolvenzantrag, weil sie im Januar weder Zinsansprüche begleichen noch Rückzahlungen leisten konnte. Letztendlich wurden auch diesem Unternehmen die plötzlichen Rückzahlungsforderungen der Anleger zum Verhängnis. Gibt es jetzt Handlungsbedarf für die BaFin? 

 

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