Die Patientenverfügung als Instrument der Vorsorge.
Vor einer schweren Krankheit oder den Folgen eines kapitalen Verkehrsunfalls ist niemand sicher, solche Ereignisse können jederzeit bei allen Menschen eintreten. Besorgniserregend für die Mehrzahl der Bürger ist der Zustand, wenn sie sich nicht mehr selbst für oder gegen bestimmte Behandlungsmethoden aussprechen können. Durch die Gesetzgebung sind die Mediziner zu lebenserhaltenden Maßnahmen verpflichtet, ungeachtet dessen, ob der Patient diese wünscht oder ausdrücklich ablehnt. Durch eine rechtzeitig aufgesetzte Patientenverfügung befreit sich der Aussteller von Ängsten und erleichtert auch den behandelnden Ärzten ihre Arbeit. Die sollte eigentlich jeder haben.
Auch die Angehörigen werden von der Last der Entscheidung befreit. Sie müssen sich nicht mehr mit der Frage beschäftigen, was der Kranke denn wollen würde, wenn er sich nur verständlich machen könnte. Die Patientenverfügung ist seit 2009 fester Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Sie bietet allen Beteiligten mehr Rechtssicherheit, wenn es beispielsweise um die Ablehnung von lebensverlängernden Maßnahmen geht. Der eventuelle Behandlungsverzicht ist in dem Dokument festgelegt und daher für die Mediziner bindend. Wer nach deutschem Recht eine Verfügung ausstellt, muss sowohl volljährig als auch einwilligungsfähig sein, darüber hinaus kann eine solches Schriftstück formlos und jederzeit widerrufen werden.
Das Wichtigste zur Patientenverfügung in Kürze.
Jeder Mensch, der mit der notwendigen Urteilsfähigkeit ausgestattet ist, kann und sollte eine Patientenverfügung aufsetzen. Es ist gesetzlich nicht möglich, ein solches Schriftstück für eine andere Person zu verfassen. Aus dem Dokument muss zweifelsfrei der Wunsch des Ausstellers hervorgehen, auf eine unmissverständliche Wortwahl sollte daher bei der Anfertigung Wert gelegt werden.
Eine Kopie der Verfügung sollte der Hausarzt erhalten, eine andere sollte der nahestehenden Vertrauensperson ausgehändigt werden. Zur Sicherheit sollte auch ein Vermerk über die Verfügung und deren Aufbewahrungsort im Geldbeutel hinterlegt werden. Eine Patientenverfügung ist zwar unbegrenzt gültig, muss aber mit Datum und Unterschrift versehen sein. Es ist jedoch empfehlenswert, die Verfügung alle zwei Jahre auf ihre Aktualität zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu verfassen.