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Ohne Bürgschaftsbank geht kaum eine Existenzgründung

Bei einer Existenzgründung gibt es oft Schwierigkeiten bei der Absicherung von Krediten, da im Regelfall in der Gründungsphase noch wenig eigene Vermögenssubstanz vorhanden ist. Ohne Sicherheiten sind Banken aber selten bereit, Kredite zu vergeben. Die Bürgschaft einer Bürgschaftsbank kann hier helfen. Dadurch wird in vielen Fällen die Existenzgründung erst möglich.


Bürgschaftsbank

Selbsthilfeeinrichtung des Mittelstands

Bürgschaftsbanken gibt es in den Bundesländern bereits seit Jahrzehnten. Dabei handelt es sich um Selbsthilfeeinrichtungen der mittelständischen Wirtschaft, die kleinen und mittleren Unternehmen und eben auch Existenzgründern Ersatzsicherheiten zum Kredit zur Verfügung stellen. Träger sind Kammern, Verbände, Innungen und Banken. Die Bürgschaft einer Bürgschaftsbank wird von den Kreditinstituten als vollwertige Sicherheit akzeptiert. Die Bürgschaftsbanken sind nämlich wiederum durch öffentliche Rückbürgschaften abgesichert. 

Bürgschaftsbank hilft bei Existenzgründung

Bürgschaftsbanken bürgen bis zu einer Höhe von 1,25 Mio. Euro. Die meisten Existenzgründer kommen mit deutlich weniger aus. Voraussetzung für die Gewährung ist immer ein tragfähiges Unternehmenskonzept, das im Rahmen eines Business Plans darzulegen ist. Wenn das Konzept überzeugt, macht die Bürgschaftsbank mit der Bürgschaft den Weg frei für die Existenzgründung. Die Bonität der Bürgschaftsbank tritt dabei de facto an die Stelle der - noch nicht gegebenen - Kreditwürdigkeit des Existenzgründers. 

Pilotprojekt Leasing-Bürgschaften 

Die Bürgschaftsbanken beschreiten bei ihrer Tätigkeit auch innovative Wege. So wurde vor wenigen Tagen ein neues Programm vorgestellt, mit dem Leasing-Investitionen bei einer Existenzgründung unterstützt werden. Bei dem Programm handelt es sich um ein Pilotvorhaben, das im nächsten Jahr startet. Das Projekt wurde gemeinsam vom Verband Deutscher Bürgschaftsbanken und dem Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen entwickelt. 

Bürgschaftsbank verbürgt Leasing-Investments

Mit einem Bürgschaftsvolumen von 120 Mio. Euro sollen insgesamt 400 Mio. Euro Leasing-Investitionen verbürgt werden. Das Programm ist zunächst auf zwei Jahre angelegt. Pro Unternehmen bzw. Existenzgründung können Leasing-Projekte bis zu einer Höhe von 500.000 Euro unterstützt werden. Das Konzept sieht dabei jeweils anteilige Bürgschaften in Höhe von dreißig oder sechzig Prozent vor. Die Absicherung der Bürgschaftsbanken selbst erfolgt über Rückbürgschaften des European Investment Fund EIF. 

Leistungsspektrum erweitert

Mit dem neuen Programm erweitern die Bürgschaftsbanken ihr traditionell auf Kredite fokussiertes Bürgschaftsgeschäft. Sie tragen damit den Bedürfnissen mittelständischer Unternehmen und von Existenzgründern Rechnung, die neben der klassischen Kreditfinanzierung auch andere Finanzierungsformen nutzen wollen.

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