Als Gegengewicht zu den Belastungen, die Versicherten durch die Absenkung des Garantiezinses entstehen, sollten dabei auch einige Verbraucherschutz-Maßnahmen dienen, insbesondere bei der Angabe der Provisionen.
Kosten- statt Provisionen-Transparenz
Im Gesetzgebungsverfahren sind die ursprünglichen Ansätze allerdings wieder verwässert worden. Während im Gesetzentwurf der Bundesregierung noch geregelt war, dass die Provisionen künftig offenzulegen sind, sieht der vom Bundestag beschlossene Gesetzestext lediglich eine prozentuale Angabe der Effektivvertriebskosten vor. Damit wird einem bei Riester-Verträgen bereits umgesetzten Modell gefolgt.
Mit dieser Änderung werden Verbraucher auch künftig nicht genau erfahren, wie viele Provisionen für die Vermittlung ihres Versicherungsvertrags fließen. Die Koalition folgte damit Forderungen von Branchenverbänden und Gewerkschaften, aber auch Experten. Insbesondere die Vertreter der freien Vermittler und Makler hatten argumentiert, die Angabe der Provisionen würde zu Wettbewerbsverzerrungen führen.
In diesem Zusammenhang wurde darauf verwiesen, dass trotz üblicher niedrigerer Provisionen bei Großvertrieben - zum Beispiel Banken - die Abschlusskosten denen von freien Vermittlern und Maklern vergleichbar seien. Die alleinige Fokussierung auf die Provisionen bei der Kostenangabe hätte daher zu einer Benachteiligung von freien Vermittlern und Maklern geführt.
Abschläge bei Rückkaufswerten gedeckelt
Immerhin soll es bei den Rückkaufswerten einer Lebensversicherung eine Verbesserung zugunsten der Verbraucher geben. Die Maximalgrenze für den Zillmersatz soll von 40 auf 25 Promille gesenkt werden.
Die Abzillmerung ist ein Verfahren zur Umlage der Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten Versicherungsjahre und spielt bei der Berechnung von Rückkaufswerten eine wichtige Rolle. Mit der niedrigeren Maximalgrenze werden mögliche Verluste bei vorzeitiger Vertragsbeendigung künftig stärker gedeckelt.
Angst vor Honorarberatung
Obwohl die Große Koalition ihren Forderungen entgegengekommen ist, zufrieden sind freie Vermittler und Makler damit nicht. Man befürchtet weitere Beschränkungen bei den Provisionen und eine einseitige Begünstigung der Honorarberatung, wenn demnächst EU-Vorgaben zur Finanzberatung und -vermittlung in deutsches Recht umgesetzt werden.
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