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Neuregelung bei offenen Krankenkassenforderungen

Versicherte sind den gesetzlichen Krankenkassen noch viel Geld schuldig. Allein 2013 konnten sich schon zahlreiche Kunden ihre gesetzlichen Beträge nicht mehr leisten. Seit Anfang 2013 legten die Schulden daher insgesamt um 620 Millionen Euro auf 2,15 Milliarden Euro zu. Dies geht aus einem Bericht des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung hervor und wurde von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mitgeteilt.


Neuregelung bei offenen Krankenkassenforderungen

Aktuell warten die Krankenkassen so noch auf die Zahlung von 870 Millionen Euro. Insgesamt schulden ihnen Selbstzahler, was hauptsächlich Personen sind, die freiwillig versichert sind und ihre Beiträge ohne einen Arbeitgeber bezahlen müssen, noch 1,27 Milliarden Euro. Dies kommt zu den aktuellen Forderungen also noch hinzu. 

Mit der Abzahlung ihrer Schulden sind die Versicherten dann aber noch nicht aus dem Schneider, denn Krankenkassen fordern bis zu 60 Prozent Zinsen pro Jahr auf ausstehende Zahlungen.

Wie die Regierung erklärte, möchte sie diesen enormen Zinsen nun aber ein Ende setzen. Hierfür hat Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt, um dem Schuldenberg den Kampf anzusagen. 

Statt fünf Prozent Zinsen pro Monat zu fordern, sollen die Krankenkassen dann nur noch ein Prozent Zinsen auf ausstehende Zahlungen verlangen können.

Dem Gesetz stehen die Krankenkassen nicht ablehnend gegenüber, da sie von den 60 Prozent Zinsen aufgrund versäumter Zahlungen bislang sowieso nahezu nie etwas zu Gesicht bekamen. 

Bei den privaten Krankenversicherungen strebt die Regierung einen sogenannten Notlagentarif an, der den Versicherten, die in der Kreide stehen, nur noch die Behandlung akuter Krankheiten und Schmerzen, sowie die Behandlung während Schwangerschaft und Mutterschaft gewährleistet. (NS/BHB)


 
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