Im ersten Augenblick klingen die Pläne unserer Regierung sehr vielversprechend. Finanziell angeschlagene Verbraucher sollen künftig eine schnellere Entschuldung erfahren, ohne den Gläubiger dadurch zu benachteiligen. Das verbirgt sich hinter dem „Gesetzentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte“.
Der wichtigste Punkt dabei ist, dass die Wohlverhaltensphase von momentan sechs auf drei Jahre abgesenkt wird. Werden in dieser Zeit alle Maßnahmen ergriffen, mit denen der Schuldenberg unter Aufsicht des Insolvenzverwalters abgetragen wird, steht anschließend ein Schuldenerlass an. Dazu zählt beispielsweise, den pfändbaren Teil des eigenen Einkommens abzugeben. Doch nur wenige der etwa 6,6 Millionen Schuldner werden diese Verkürzung tatsächlich erleben, wenn man der Aussage des Schuldneratlas glaubt. Sie soll nach Wunsch des Bundesjustizministeriums nämlich an eine Tilgungsrate geknüpft sein, die nicht weniger als 25 Prozent beträgt.
Im Klartext: Der Schuldner muss innerhalb von drei Jahren bereits ein Viertel seiner Schulden bedient haben und dazu noch in der Lage sein, die Kosten aus dem Insolvenzverfahren zu zahlen – erst dann tritt die Restschuldentilgung in Kraft. In Expertenkreisen besteht Einigkeit: Dieses Ziel erreichen nur sehr wenige.
Hans-Ulrich Heyer ist Richter am Amtsgericht Oldenburg. Seiner Ansicht nach sei die 25-Prozent-Quote so gut wie nicht erreichbar, wie er bei der Anhörung des Rechtsausschusses im Bundestag verlauten ließ. Im Jahr 2012 wurden an seinem Gericht 97 Prozent aller Privatinsolvenzen mit der Verfahrenskostenstundung eröffnet, denn nur ein verschwindend geringer Teil der betroffenen Verbraucher konnten die Verfahrenskosten selbst aufbringen.
Bereits die 25-Prozentquote übersteigt mit Leichtigkeit die Möglichkeiten der meisten Schuldner. Dennoch erwägt die Koalitionsfraktion eine Anhebung auf 30 Prozent, um dem Gläubiger mehr entgegenzukommen. Auch die hadern mit dem Gesetzentwurf.
Naturgemäß sehen Banken und Handwerksverbände bereits durch eine Verkürzung der Insolvenzphase Probleme auf sich zukommen. Der Bankenfachverband vertritt etwa 60 Kreditbanken deutschlandweit. Er befürchtet den Schwund eines erheblichen Teils von Rückzahlungen, wenn gerade den Schuldnern ein Schuldenschnitt beschert wird, die am finanzstärksten sind. (LB/BHB)
Erfahren Sie im zweiten Teil weitere Hintergründe zu diesem Thema.