Auf Anfrage des manager magazin online erklärte der Anwalt Joachim Bluhm, dass der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln, die die Abschlusskostenverrechnung und den Stornoabzug betreffen, für unwirksam erklärt hätte. Dieses Urteil wurde nun öffentlich bekannt gegeben.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte zuvor bereits erfolgreich gegen den Deutschen Ring und die Generali geklagt. Sowohl die Verbraucherzentrale als auch Bluhm rechnen damit, dass Ende diesen und Anfang nächsten Jahres auch die Kündigungsklauseln von den Versicherungen Iduna und Allianz hinfällig werden.
Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg, gibt Millionen von Versicherten Hoffnung, die somit Anspruch auf Nachzahlungen haben. „Daran haben wir keine Zweifel mehr.“
Schmerzhaft könnte es aber vor allem für die Ergo werden, denn diese hätte durch aggressive Vertriebspraktiken dafür gesorgt, dass äußerst viele Kunden sehr früh ihren Vertrag gekündigt hätten, womit der Nachzahlungsanspruch natürlich deutlich höher ausfiele.
Kunden müssen bei einer Lebensversicherung bedenken, dass sie mit einer Vertragskündigung Geld verlieren, da die Versicherer anfallende Abschlusskosten und eventuelle Stornogebühren mit den eingezahlten Prämien verrechnet.
Zwar ist die Stornogebühr nur im Ausnahmefall erlaubt, doch die Abschlusskosten fallen auf jeden Fall an, auch wenn je nach Versicherer und Vertrag in unterschiedlicher Höhe.
Da die Abschlusskosten in die Prämie eingerechnet sind, sollte sofort gekündigt werden, ist man sich der Versicherung nicht mehr sicher, da dies Kosten spart.
Allerdings verhält es sich auch so, dass je früher ein Kunde kündigt, der Rückkaufswert, der von der Versicherung gezahlt wird, geringer ausfällt. Bereits im Jahr 2005 entschied der Bundesgerichtshof, dass ein „Mindestbetrag“ dabei nicht unterschritten werden dürfte. Allerdings ist es unterschiedlich, wie hoch die Nachzahlungen ausfallen werden.
Wie Castello erklärt, wurden Stichproben im Umfang von 3.000 Policen genommen, wonach der Durchschnitt ungefähr 500 Euro betrage, andere können aber mehrere Tausend Euro umfassen. (NS/BHB)