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Nach wenigen Tagen neue Neuregelung bei Lebensversicherungen?

Wie die „Stuttgarter Nachrichten“ beschreiben, soll die Bundesregierung über eine Verbesserung des Gesetzes zu Lebensversicherungen nachdenken, noch bevor dieses in Kraft tritt.


Neue Neuregelung bei Versicherungen?

Trotz der Einwände der Opposition wurde Anfang November im Bundestag beschlossen, dass sich die Beteiligung der Kunden an Überschüssen aus Lebensversicherung und Rentenversicherung von Grund auf ändern sollen. Sollte eine Änderung des Gesetzes nun vorgenommen werden, könnten die Versicherungskunden, die noch in diesen Monaten auf eine Auszahlung aus kapitalbildenden Lebensversicherungen warten, womöglich in die Röhre gucken. Die Zeitung beruft sich auf Koalitionskreise, als sie schreibt, dass man bereits prüfe, ob das Gesetz auf die Schnelle korrigiert werden könnte. So könnte auch ein Änderungsantrag das Gesetz vorerst ausbremsen. Auch das Widerspruchsrecht des Bundesrats könnte zu diesem Zweck eingesetzt werden. 

Noch am 8. November entschied der Bundestag, dass Versicherte nicht mehr 50% an den Bewertungsreserven von festverzinslichen Papieren beteiligt werden dürften. Dieser Entschluss begründete sich auf den Einwänden der Versicherer, ihre Papiere hätten an der Börse einen weit höheren Wert als den, den sie in der Bilanz führen müssten. Die Hälfte des Mehrwerts hätte an die Kunden gehen müssen. Die Versicherungen argumentierten allerdings, dass dies nicht möglich sei, schließlich handle es sich um „stille Reserven“, die nur vorübergehend seien. Grund für den höheren Preis an der Börse ist, dass die Papiere höher verzinst sind, als der aktuelle Kapitalmarktzins gerade ist.

Allerdings, so das Gegenargument, gehe der Wert wieder verloren, werde die Anleihe zurückgezahlt. Außerdem müssten die Papiere dann verkauft werden, wenn der Wert am höchsten ist – auch, wenn man auf das Papier noch angewiesen sei. 

Dennoch können Versicherte von den Stillen Reserve profitieren, wenn diese tatsächlich Gewinn abwerfen. Verkaufen die Versicherer diese Papiere mit höherem Marktwert, so müssen sie ihre Kunden mit mindestens 90 Prozent an diesem Gewinn beteiligen. Auch der 21. Dezember mit all seinen Gesetzesänderungen ändert daran nichts. 

Laut Versicherungsbranche fallen dieses Jahr auf Bewertungsreserven von festverzinslichen Papieren rund 7 Prozent an. Entsprechend der alten Regel müssten 0,7 Prozent der Kapitalanlage an die Kunden ausgeschüttet werden, die ihren Vertrag auslaufen lassen oder gar kündigen – was jedem zehnten Vertrag entspricht. Bei Kapitalanlage von insgesamt rund 743 Milliarden Euro müssten so also mit 0,35 Prozent rund 2,6 Milliarden Euro ausgeschüttet werden. Entsprechend der Neuregelung würden diese ein zusätzliches Sicherheitspolster für die Versicherer bieten. 

Mit der Neuregelung falle aber nach Aussage eines Mitgliedes der Unionsfraktion bei manchen Kunden die Auszahlung um 10 Prozent geringer aus. Wer also einen Vertrag mit einer Ablaufleistung von 50.000 Euro hat, müsste so auf 5.000 Euro verzichten.

Somit würden die Kunden dafür zahlen, dass die Regierung sie und die Versicherer gegen den derzeitigen Niedrigzins schützen möchte. (NS/BHB) 


 
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