Mindestlohn: Überwachung nötig
Die Erfahrung zeigt, dass eindeutige und verbindliche Vorschriften alleine nicht genügen, um Regelungen durchzusetzen. Es bedarf auch einer wirkungsvollen Kontrolle, die über die Einhaltung wacht und dafür sorgt, dass Regelverstöße entsprechend sanktioniert werden, egl ob man es für sinnvoll oder Spinnerei ansieht. Dies gilt gerade für Mindestlohnvorgaben.
Zoll kontrolliert verstärkt
Bereits heute existiert hier bereits eine recht hohe Überwachungsdichte. Zuständig ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll. Nach Angaben des zuständigen Staatssekretärs im Bundesfinanzministerium, Werner Gatzer, wurden im vergangenen Jahr 34.400 Betriebe in Mindestlohnbranchen kontrolliert - 10.000 mehr als im Vorjahr. Damit wurde nicht nur der Mindestlohnausweitung Rechnung getragen, sondern auch die Kontrollintensität verstärkt. Viel spricht dafür, dass auch bei dem geplanten Mindestlohngesetz der Zoll mit der Überwachung beauftragt wird.
Personalbedarf durch flächendeckenden Mindestlohn
Wenn der bisherige Standard gehalten oder sogar noch verbessert werden soll, benötigt der Zoll zusätzliche Personalkapazitäten. Denn mit dem laut Koalitionsvertrag vorgesehenen flächendeckenden Mindestlohn wird der Anwendungsbereich nochmals deutlich erweitert. Die Zahl der Unternehmen, die künftig Mindestlohn zu zahlen haben, dürfte damit deutlich steigen. Mindestlohnüberwachung ist dabei im Schnitt erheblich aufwändiger als die Kontrolle von Schwarzarbeit, da hier eine umfangreichere Prüfung erforderlich ist. Oft wird versucht, Regelungen mit Scheinselbstständigkeit und Werkverträgen zu umgehen, im Ergebnis wir er von vielen Betrieben ignoriert.
2000 neue Stellen?
Die Zollgewerkschaft hat denn auch 2.000 neue Stellen für den Zoll gefordert, um der zu erwartenden Aufgabenstellung gerecht werden zu können. Bisher sind etwa 6.700 Mitarbeiter beim Zoll mit Kontrollen beschäftigt. Gatzer zeigte jetzt in einem Zeitungsinterview Verständnis für die Gewerkschaftsforderungen und kündigte an, die Personalausstattung des Zolls auf die neuen Anforderungen ausrichten zu wollen. Genaue Zahlen nannte er allerdings nicht. Es kommt auf die Haushaltsverhandlungen an.
Zusätzliche Herausforderung: Schwarzarbeit
Noch ist es allerdings nicht so weit. Der flächendeckende einheitliche Mindestlohn soll ab 2015 verwirklicht werden. Allerdings gibt es bis 2017 Ausnahmeregelungen. Manche Experten befürchten mit der Einführung eine Verlagerung hin zu mehr Schwarzarbeit. Auch für deren Bekämpfung ist der Zoll zuständig.