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Mietpreisbremse im Koalitionsvertrag

Der Druck am Wohnungsmarkt hält weiter an. Vor allem in Ballungsgebieten und besonders begehrten Wohnlagen von Großstädten ist Wohnraum knapp und teuer. Es besteht ein starker Nachfrageüberhang, der die Mieten nach oben treibt. Dagegen soll jetzt die Mietpreisbremse helfen, die CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart haben.


Mietpreisbremse

Wie sieht die Mietpreisbremse aus?

Die voraussichtlichen künftigen Regierungspartner haben sich im Koalitionsvertrag auf eine Mietbegrenzung sowohl bei bestehenden als auch bei neuen Mietverträgen geeinigt. Bei Neu- und Wiedervermietungen soll eine Mieterhöhung zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht überschreiten dürfen. Bisher gab es eine solche Begrenzung nicht. Bei Altmietverträgen bleibt es bei der bisherigen Regelung, nach der  Mieten innerhalb eines Dreijahres-Zeitraum maximal um fünfzehn Prozent angehoben werden dürfen. Diese Begrenzungen gelten allerdings nur für von den Bundesländern ausgewiesene Gebiete mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt. In allen übrigen Regionen greift laut Koalitionsvertrag eine Begrenzung für Altmietverträge, die einen maximal zwanzigprozentigen Anstieg in drei Jahren vorsieht. 

Ausweichreaktionen befürchtet

Die Wirksamkeit der Mietpreisbremse im Koalitionsvertrag ist heftig umstritten. Viele befürchten Ausweichreaktionen auf Vermieterseite. Dafür gibt es eine ganze Reihe an Möglichkeiten. So könnten Vermieter versuchen, vor dem Inkrafttreten eines entsprechenden Gesetzes Mieterhöhungen vorzuziehen. Die Wirkung wäre paradox. Anstatt Mieterhöhungen zu begrenzen, würde die Mietdeckelung kurzfristig eher für eine zusätzliche Steigerung sorgen. Auch über erhöhte Abstandszahlungen für Küchen oder Einrichtungsgegenstände könnten Mieteinbußen unter Umständen ausgeglichen werden. 

Belastung für den Wohnungsbau

Vertreter der Immobilienwirtschaft sehen in der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Neuregelung eine erhebliche Belastung für den Wohnungsbau. Die Mietpreisbremse mache Neubauten weniger attraktiv und wirke sich negativ auf anstehende Modernisierungen und Sanierungen aus, so wird argumentiert. Es sei daher zu befürchten, dass sich die aktuell positive Entwicklung auf der Angebotsseite am Wohnungsmarkt deutlich abschwäche. Dies würde die eigentliche Zielsetzung der Mietpreisbremse - nämlich mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen - konterkarieren. 

Instrument mit Bumerang-Effekt

Die Erfahrung zeigt, dass Preisregulierungen immer ein problematisches Instrument sind, um Märkte zu beeinflussen. In der Regel finden die Marktakteure Mittel und Wege, um zu einer 'marktgerechten' Lösung zu kommen. Es steht zu befürchten, dass sich dies auch bei der Mietpreisbremse zeigen wird. Die vordergründig gute Absicht, die der Koalitionsvertrag verfolgt, könnte sich als Bumerang erweisen.

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