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Mieterhöhung mit maximal 15 Prozent Erhöhungsobergrenze beschlossen

Bestehende Mietverträge unterliegen zukünftig einer Preisobergrenze. Wohnungssuchende, die noch keinen Mietvertrag haben, profitieren von dieser Regelung allerdings nicht.


Mieterhöhung mit maximal 15 Prozent beschlossen

Künftig darf die Miete bei bestehenden Mietverhältnissen innerhalb von drei Jahren nur noch maximal um 15 Prozent erhöht werden. Eine entsprechende Änderung des Mitgesetzes wurde jetzt von Bundesrat verabschiedet. Bislang lag diese Grenze bei 20 Prozent.

Diese Änderung geht SPD, Linken und Grünen noch nicht weit genug, weil es für Neuvermietungen keine gesetzlich geregelte Obergrenze gibt. Doch gerade im Bereich der Neuvermietungen werden Aufschläge zwischen 30 und 40 Prozent veranschlagt. Aber erst nach der Bildung einer neuen Landesregierung Niedersachsen wird die Opposition eine Mehrheit in der Länderkammer innehaben.

Eine weitere Änderung des Mietgesetzes durch Union und FDP sieht vor, dass der Mieter im Rahmen energetischer Sanierungsmaßnahmen trotz Schmutz- und Lärmbelästigung in den ersten drei Monaten die Miete nicht mehr mindern kann. 

Vorgehen gegen Mietnomaden wird verschärft

Auch gegen Mietnomaden wird in Zukunft ein schärferes Vorgehen an den Tag gelegt. Bleiben Mietzahlungen aus oder lassen Mieter die Wohnung verwahrlosen, können Zwangsräumungen künftig schneller umgesetzt werden.

Olaf Scholz, erster Bürgermeister in Hamburg (SPD), äußerte sich im Hinblick auf die steigenden Miet- und Wohnungspreise, dass dies eine Situation sei, die nicht mehr länger hingenommen werden könnte. In erster Linie müssten Wohnungen gebaut werden. 

Mietpreise werden zum SPD-Wahlkampfthema

In einem Konzept, das von Peer Steinbrück, SPD-Kanzlerkandidat, vorgelegt wurde, ist auch für Neuvermietungen eine Kostenbremse vorgesehen. So will die SPD, einen Wahlsieg vorausgesetzt, durchsetzen, dass die Miete bei Neuvermietungen die ortsüblichen Vergleichsmieten nicht mehr als 10 Prozent übersteigen darf. Für bestehende Verträge liegt die Obergrenze dann bei 15 Prozent innerhalb von 4 Jahren.

Thomas Kutschaty, Justizminister Nordrhein-Westfalen (SPD),  betonte, dass die Mieten in einigen Städten dermaßen erhöht wurden, dass man schon an der Grenze zur Sittenwidrigkeit sei. Mit diesem Vorgehen verdränge man Familien aus bevorzugten Wohngegenden.

Für Max Stadler, parlamentarischer Justizstaatssekretär (FDP), ist der aktuelle Entwurf jedoch  ausgewogen. Der Justizstaatssekretär hält Regulierungen die auf der Rasenmäher-Methode beruhen für kontraproduktiv.

Für die Mieter in Deutschland sei dies ein schlechter Tag, mit diesen Worten brachte der Deutsche Mieterbund seine Enttäuschung zum Ausdruck. Zahlreiche Mitrechtsverletzungen seien nun Gesetz. Dagegen sind mögliche Verbesserungen vorläufig beiseitegelegt worden, so Franz-Georg Rips, Präsident Mieterbund. (DR/BHB)


 
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