So wird es künftig unmöglich sein, die Miete in den ersten drei Monaten zu mindern, wird das Haus energetisch saniert. Im Zuge der Gesetzesänderung wird dabei auch der Begriff der energetischen Sanierung neu definiert.
Diese sieht nun jegliche Bauarbeiten vor, durch die Energie gespart und der Klimaschutz vorangetrieben werden.
Wie schon zuvor muss der Vermieter diese Regelung drei Monate vorher ankündigen und erklären. Ihre Härtegründe können Mieter nun aber nur noch innerhalb eines Monats nach Ankündigung der Bauarbeiten einreichen. Auch dabei muss künftig Bezug auf die energetische Sanierung genommen werden. Als Härtegründe können Mieterhöhungen nicht mehr genannt werden. Dafür kann der Vermieter auch künftig nach Abschluss der Sanierung elf Prozent der Kosten auf die Jahresmiete anrechnen.
Aber nicht nur die energetische Sanierung steht bei der Gesetzesänderung im Vordergrund. Auch den Mietnomaden wird der Kampf angesagt. Daher können Vermieter künftig Mieter fristlos kündigen, wenn diese ihre Kaution nicht zahlen oder mit der Kautionszahlung von zwei Monatsmieten im Verzug sind.
Auch wenn die Mieter mit ihren Zahlungen im Verzug sind kann künftig gerichtlich angeordnet werden, dass die Wohnung geräumt wird, sollte das Geld nicht eingehen, das dann in der umstrittenen Summe hinterlegt werden soll.
Der „Welt“ gegenüber äußerte sich Ulrich Ropertz, Sprecher des Deutschen Mieterbundes (DMB), dass der Mieterbund gerne auch andere Änderungen gesehen hätte, gerade um die Neumieten auf einem erträglichen Niveau zu behalten. „Bei neuen Verträgen soll die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen.“
Gerade in den Ballungszentren, wo es viel Arbeit gibt und wohin es die Menschen deshalb verschlägt, treiben diese Neumieten früher oder später auch die örtlichen Vergleichsmieten in die Höhe, was dazu führt, dass die Mieten über kurz oder lang überall massiv anziehen werden. (NS/BHB)