Eine Störung höherer Hirnfunktionen kann als wichtiges Kriterium herangezogen werden, wenn es darum geht, ein Problem bei der Alltagsbewältigung festzustellen. Hat die Person Schwierigkeiten damit, seine Wohnung oder sein Haus wiederzufinden und kann sie sich schon nach kurzer Zeit nicht mehr an Absprachen erinnern, spricht alles für eine solche Einschränkung.
Schon im letzten Jahr haben Menschen mit dieser erheblichen Alltags-Bewältigungs-Inkompetenz zusätzliche Betreuungsleistungen erhalten, die etwa 100 bis 200 Euro betragen haben. Sie dienten dazu, niedrigschwellige Betreuungsangebote zu bezahlen. Dazu zählen beispielsweise Alzheimer-Gruppen. Laut Konstanze Pilgrim, die sich in einem Verein zu Angehörigenberatung engagiert, rechnen viele der Anbieter solcher Gruppen ohne Umweg mit den Pflegekassen ab.
Ist das nicht gegeben, schicken sie eine Rechnung an den Demenzkranken. Der kann sie wiederum an seine Pflegekasse weiterreichen. Seit Anfang dieses Jahres erhalten Erkrankte darüber hinaus Pflegegeld oder Pflegeleistungen, die voneinander unabhängig sind. Es gelten jedoch die gleichen Voraussetzungen, um sie zu erhalten.
Der Betroffene ist darauf angewiesen, seine Pflegesachleistungen von einem Pflegedienst zu beziehen, der mit der eigenen Pflegekasse vertraglich verbunden ist und mit ihr die Abrechnung direkt durchführen kann. Günther Schwarz ist Experte der Alzheimer Beratung in Stuttgart. In seinen Augen steht fest: Erhalten Menschen bereits zusätzliche Betreuungsleistungen, bekommen sie auch automatisch Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Er rät den Menschen dennoch, ihren Kontoauszug zu überprüfen.
Das gleiche gilt auch für diejenigen, die schon eine Pflegestufe haben und außerdem Betreuungsleistungen erhalten. Auch sie sollten den Eingang der neuen Leistungen prüfen. Eine vorsorgliche Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse kann auf keinen Fall schaden. Pilgrim rät Demenzkranken, die schon eine Pflegestufe haben und bislang noch keine darüber hinausgehenden Betreuungsleistungen beziehen, dass sie sich möglichst rasch um eine aktuelle Begutachtung kümmern sollten.
Die höheren Leistungen erhalten sie nämlich nur dann, wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen bei Ihnen eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz festgestellt hat. Übrigens profitieren von dem zusätzlichen Geld auch Menschen mit geistigen Behinderungen und psychischen Erkrankungen.
Bestehen Fragen zu den neu eingeführten Leistungen, ist die eigene Pflegekasse der beste Ansprechpartner. Mit der Pflegereform geht auch die Stärkung der Beratung einher. Wenn ein Versicherter Pflegeleistungen beantragt, muss er in Zukunft einen Beratungstermin innerhalb der nächsten 14 Tage angeboten bekommen. (LB/BHB)