Ein mustergültiges Beispiel effizienter Lobbyarbeit
Ursprünglich sollte die Reform der Lebensversicherung zu mehr Transparenz für die Verbraucher führen. Versicherungsnehmer sollten ab 2015 durch die Offenlegung der Provisionen erfahren, warum der Vermittler ein spezielles Produkt bevorzugt herausstellt. Diese zeitgemäße Transparenz ist bei Anlageprodukten bereits seit Jahren selbstverständlich.
Seit Kurzem ist klar, dass die Bundesregierung sich durch die Lobbyarbeit der Versicherungsbranche dazu bewegen ließ, den Kunden der Lebensversicherung diese Selbstverständlichkeit zu verweigern. Ein am ersten Juli auf den Weg gebrachter Änderungsantrag der Sozial- und Christdemokraten führte letztendlich zur entscheidenden Gesetzesänderung in letzter Minute.
Demnach müssen ausschließlich die Gesamtvertriebskosten angegeben werden und die Offenlegung der Provisionen wurde gekippt. Es bleibt bei der bisherigen Rechtslage, die den Versicherern lediglich die Ausweisung der kalkulatorischen Kosten beim Abschluss vorschreibt.
Die Branche lässt sich nicht in die Karten schauen
Die Offenlegung der Provisionen wurde von der Versicherungswirtschaft mithilfe intensiver Lobbyarbeit ad acta gelegt. Anders lässt sich der rasante Meinungsumschwung der Regierungsparteien nicht erklären. Wir berichteten vor einigen Tagen noch darüber, dass die Offenlegung der Provisionen bereits als beschlossene Sache angesehen werden kann. Denn die Gesetzesvorlage war bereits von allen Fraktionen gebilligt und sollte nur noch die Institutionen Bundestag und Bundesrat durchlaufen.
Die gelungene Lobbyarbeit war bereits am 30. Juni spürbar, als bei einer Expertenanhörung zu der Gesetzesinitiative viele Beteiligte im Unklaren bezüglich der geplanten Änderungen gelassen wurden. Die Fachleute diskutierten über eine Verordnung, die nach dem Wissensstand einiger Teilnehmer die Offenlegung der Provisionen überhaupt nicht mehr in den Mittelpunkt stellte.
Sicher hatten die Versicherer kleinere technische Schwierigkeiten mit der Offenlegung der Provisionen. Doch hätte die Bundesregierung ungeachtet der Lobbyarbeit ihren ursprünglichen Kurs beibehalten und gegebenenfalls kleine Änderungen in den verbraucherfreundlichen Gesetzesentwurf einpflegen sollen.
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