Kosten schmälern Rendite der Lebensversicherung
Im Bereich der Lebensversicherung wurden insgesamt 83 Verträge mit ihrer jeweiligen vollen Ablaufleistung untersucht. Dabei flossen Verträge mit einer Laufzeit zwischen 12 und 45 Jahren in die Renditeberechnung ein. Diesen Produkten wurden entsprechende Bundesanleihen mit vergleichbaren Laufzeiten gegenübergestellt. Das Ergebnis ist: bei den Lebensversicherungen wurden im Schnitt Renditen zwischen 3,31 und 4,49 Prozent jährlich erzielt, Bundesanleihen erreichten dagegen Ergebnisse in einer Bandbreite von 4,33 bis 6,73 Prozent - also deutlich mehr.
Der Grund ist: Bei der Lebensversicherung wirken sich Vertriebsprovisionen und Verwaltungskosten spürbar renditeschmälernd aus. Durchschnittlich fraßen diese Kosten rund 20 Prozent der Versicherungsbeiträge auf, bei Anleihen sind Kosten für den Erwerb und die laufenden Depotgebühren erheblich niedriger.
Kritik an der Untersuchungsdurchführung
Einer möglichen methodischen Kritik waren die Untersuchungsinitiatoren bereits zuvorgekommen. Eine Lebensversicherung ist im Unterschied zu Anleihen keine reine Kapitalanlage, sondern soll auch das Todesfallrisiko abdecken. Die Effekte dieses Risikoschutzes wurden beim Renditevergleich herausgerechnet.
Dennoch sind die Untersuchungsergebnisse umstritten. Kritiker bemängeln die geringe Zahl der untersuchten Verträge. Sie sei nicht repräsentativ für den Gesamtmarkt. Dies gelte umso mehr, als in der gewählten Datenbasis überproportional viele Lebensversicherungen mit schlechter Performance enthalten gewesen seien. Etliche marktführende Policen mit deutlich besseren Ergebnissen seien nicht berücksichtigt worden.
Andere Ergebnisse bei breiterer Datenbasis?
Es wäre spannend zu sehen, welches Ergebnis ein Renditevergleich zwischen Lebensversicherung und Anleihen auf einer breiteren und repräsentativeren Datenbasis erbringt. Dennoch gibt das Untersuchungsergebnis zu denken. Wenn die Kapitallebensversicherung trotz eines professionellen Anlagemanagements auf Dauer zu keinem substantiell besseren Ergebnis führt als die persönliche Anlage in Anleihen, stellt sich die Sinnfrage für diese Anlageform. Die Absicherung des Todesfallrisikos ist schließlich auch bei der Anlage in Anleihen über eine reine Risikolebensversicherung möglich. Dennoch ist es zu früh, alleine auf Basis der jetzt vorgelegten Ergebnisse ein abschließendes Urteil gegen die Lebensversicherung zu fällen. Dazu bedarf es noch weiterer Analysen.